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Sicherheitstechnische Hinweise; Bestimmungsgemäßer Gebrauch; Bestimmungsgemäße Verwendung; Vernünftigerweise Vorhersehbare Fehlanwendungen - Agria 5546 712 Originalbetriebsanleitung

Doppelmessermähantrieb
Inhaltsverzeichnis

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1. Sicherheitstechnische Hinweise

Vor Inbetriebnahme die Betriebsanlei-
tung durchlesen und beachten:
1
Warnschild
In dieser Betriebsanleitung haben wir
alle Stellen, die Ihre Sicherheit betref-
fen, mit diesem Zeichen versehen. Ge-
ben Sie alle Sicherheitsanweisungen
auch an andere Benutzer weiter.
Lesen und beachten Sie auch
die Sicherheits- und Warnhin-
weise der Grundmaschine.
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Das Anbau-Doppelmessermähwerk ein-
schließlich der vom Hersteller freigegebe-
nen Anbauteile in Verbindung mit einer
handgeführten einachsigen Antriebs-
maschine ist ausschließlich zum Schnei-
den von Gras und ähnlichen Pflanzen so-
wie dünnem nicht holzartigem Gestrüpp
in der Land- u. Forstwirtschaft, Grünflä-
chen- u. Anlagenpflege gebaut (bestim-
mungsgemäßer Gebrauch).
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hier-
aus resultierende Schäden haftet der Her-
steller nicht; das Risiko hierfür trägt allein
der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört auch die Einhaltung der vom Her-
steller vorgeschriebenen Betriebs-, War-
tungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Eigenmächtige Veränderungen an dem
Doppelmessermähwerk schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus resul-
tierende Schäden aus.
Die Maschine ist für den gewerblichen und
6
agria Doppelmessermähantrieb
privaten Einsatz bestimmt.
Die Maschine muss entsprechend den
Vorgaben in der Betriebsanleitung von
unterwiesenen Bedienern betrieben wer-
den.
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwen-
dung bzw. alle nicht in dieser Anleitung be-
schriebenen Tätigkeiten an der Maschine
sind unerlaubter Fehlgebrauch außerhalb
der gesetzlichen Haftungsgrenze des Her-
stellers.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwen-
dung werden Personen gefährdet, können
die Maschine und andere Sachwerte des
Betreibers beschädigt werden, kann die
Funktion der Maschine beeinträchtigt wer-
den.
Vernünftigerweise vorhersehba-
re Fehlanwendungen
Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. un-
sachgemäße Handhabung sind:
- entfernte/manipulierte Schutz- und Si-
cherheitseinrichtungen
- nicht eingehaltene Wartungsintervalle
- unterlassene Messungen und Prüfungen
zur Früherkennung von Schäden
- unterlassener Verschleißteilwechsel
- nicht korrekt ausgeführte Wartungs- bzw.
Reparaturarbeiten
- fehlerhaft ausgeführte Wartungs- bzw.
Reparaturarbeiten
- nicht bestimmungsgemäße Verwendung
- mit defekten elektrischen oder mechani-
schen Geräten arbeiten
- Transport- und Rangierfahrten mit einge-
schaltetem Anbaugerät.

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