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Richtlinien / Normen; Auswahl Einzelner Regelwerke - WILDEBOER WiVent-Serie Anleitung

Inhaltsverzeichnis

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WiVent Lüftungssystem

Richtlinien / Normen

Auswahl einzelner Regelwerke

Energetische Aspekte: Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD [1] enthält
u.a. Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von gebäudetechnischen Systemen wie z.B. Anlagen der Raum-
lufttechnik. Umgesetzt finden sich diese Anforderungen in nationalen Regelwerken wie der Energieeinsparverordnung
EnEV [3]. Diese verlangt beispielsweise für Zu- und Abluftanlagen die bedarfsabhängige Luftvolumenstromregelung
gemäß DIN V 18599-7 [5] und DIN V 18599-10 [6].
Auch die DIN EN 16798-3 [7] formuliert ergänzende Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen. Diese
Anforderungen lassen sich auf Lüftungsgeräte übertragen. Hierzu gehören beispielsweise der Energieverbrauch, der
Platzbedarf, Aspekte der Wärmerückgewinnung oder die Filterauswahl. Von besonderer Bedeutung sind dabei die
Anforderungen an die Regelung. Hierzu stehen, identisch zur DIN V 18599-7 und -10, verschiedene Kategorien zur
Verfügung. Eine bedarfsabhängige Regelung des Luftvolumenstroms eröffnet dabei insgesamt das größte Potential
zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
Die europäische Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte ErP [2] hat u.a.
zum Ziel, den Energieverbrauch von Produkten kontinuierlich zu senken. Hinsichtlich der Anforderungen an Lüftungs-
geräte ist dabei die Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 [8] maßgeblich. Wesentlich sind Forderungen nach einem Mehr-
stufen- oder geregelten Antrieb, einem Mindestübertragungsmaß und thermischen Bypass der Wärmerückgewinnung,
einer Begrenzung der spezifischen Ventilatorleistung sowie der Notwendigkeit eines Hinweises zum Filterwechsel.
Aspekte zum Gesundheitsschutz und zur Luftqualität: Auch zur Bedeutung der Luftqualität in Innenräumen finden
sich in verschiedenen Regelwerken grundsätzliche Qualitätsanforderungen. So beschreiben die Technischen Regeln
für Arbeitsstätten Maßnahmen und praktische Durchführungshilfen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Beispielsweise formuliert die ASR A3.6 Lüftung [9] unter Punkt 6.2, dass Lasten zuverlässig abzuführen sind und eine
CO
-Konzentration von 1000 ppm einzuhalten ist. Im Falle von Überschreitungen besteht Handlungsbedarf.
2
Vergleichbares findet sich in Dokumenten des Umweltbundesamtes. Im Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schul-
gebäuden [10] wird in hygienisch unbedenkliche, auffällige oder inakzeptable CO
Ebenso formuliert der Teil I der Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden für Bildungseinrichtungen [11]
die Einhaltung eines CO
Auch die VDI-Richtlinie 6040-1 [12] formuliert für den besonderen Fall von Unterrichts- und Aufenthaltsräumen in
Schulen das Ziel, eine zeitlich gewichtete durchschnittliche CO
nicht zu überschreiten.
hygienische
CO
-Konzentration
2
[ml/m³] bzw. [ppm]
Bewertung
hygienisch
< 1000
unbedenklich
hygienisch
1000 ... 2000
auffällig
hygienisch
> 2000
inakzeptabel
Aspekte zur thermischen Behaglichkeit: Über die grundsätzliche Forderung einer guten Luftqualität in Innenräumen
hinausgehend formulieren zusätzliche Regelwerke Kriterien zum Behaglichkeitsempfinden von Raumnutzern. So ent-
halten derzeit noch die DIN EN 15251 [13], in Zukunft die prEN 16798-1 [14] sowie die DIN EN ISO 7730 [15] unter-
schiedliche Kategorien bzgl. der Anforderungen an das Innenraumklima. Je nach gewählter Kategorie ergibt sich die
Größenordnung der Luftwechselrate, die unter Einhaltung der thermischen Behaglichkeit, d.h. bei Vermeidung von
Zugluft und kritischen Lufttemperaturen, in einem Raum vorzusehen ist.
1)
ab Nov. 2020 das Gebäudeenergiegesetz GEG [4]
Quellenverzeichnis zu [1] bis [15] Þ siehe Seite 27
Änderungen vorbehalten
-Leitwertes von 1000 ppm.
2
· keine Maßnahmen erforderlich
· Lüftungsverhalten überprüfen und verbessern
· Lüftungsplan aufstellen
· Lüftungsmaßnahmen ergreifen
· weitergehende Maßnahmen erforderlich:
· z.B. verstärkte Lüftung
· z.B. Reduzierung der Personenzahl im Raum
-Konzentration von 1000 ppm während der Nutzungszeit
2
Maßnahmen
-Konzentrationen unterschieden.
2
Als Indikator für die Raumluftqualität
verwenden die aufgeführten Regel-
werke die CO
-Konzentration in der
2
Raumluft.
Bis zu einer CO
-Konzentration von
2
1000 ppm wird eine ausreichende
Luftqualität formuliert. Oberhalb von
1000 ppm ist die konkrete Erarbei-
tung
von
Lüftungsmaßnahmen
erforderlich. Konzentrationen von
mehr als 2000 ppm sind hygienisch
inakzeptabel und zwingen zu wirk-
samen und weitergehenden Maß-
nahmen.
Anwenderhandbuch 8.1 (2020-09) 3
1)

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