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3.11 Sicherheit Beim Umgang Mit Batterien - Bosch Rexroth IPC 40.1 Projektierung

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3-10
Sicherheitshinweise für elektrische Antriebe und Steuerungen

3.11 Sicherheit beim Umgang mit Batterien

Batterien bestehen aus aktiven Chemikalien, die in einem festen
Gehäuse untergebracht sind. Unsachgemäßer Umgang kann daher zu
Verletzungen oder Sachschäden führen.
Verletzungsgefahr durch unsachgemäße
Handhabung!
⇒ Nicht versuchen, leere Batterien durch Erhitzen oder
andere Methoden zu reaktivieren (Explosions- und
VORSICHT
Ätzungsgefahr).
⇒ Die Batterien dürfen nicht aufgeladen werden, weil
sie dabei auslaufen oder explodieren können.
⇒ Batterien nicht ins Feuer werfen.
⇒ Batterien nicht auseinander nehmen.
⇒ In den Geräten eingebaute elektrische Bauteile nicht
beschädigen.
Hinweis: Umweltschutz und Entsorgung! Die im Produkt enthaltenen
Batterien sind im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen als
Gefahrengut beim Transport im Land-, Luft- und Seeverkehr
anzusehen (Explosionsgefahr). Altbatterien getrennt von
anderem Abfall entsorgen. Die nationalen Bestimmungen im
Aufstellungsland beachten.
IPC 40.1
DOK-SUPPL*-IPC*40.1***-PR01-DE-P

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