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Lizenzvertrag - Telemotive blue PiraT Serie Anleitung

Kameraanbindung
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Inhaltsverzeichnis

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LIZENZVERTRAG

Lesen Sie bitte die Lizenzvereinbarung dieses Lizenzvertrages sorgfältig, bevor Sie die Software installieren. Durch
das Installieren der Software stimmen Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrages zu.
Diese Software-Lizenzvereinbarung, nachfolgend als „Lizenz" bezeichnet, enthält alle Rechte und Beschränkungen
für Endanwender, die den Gebrauch der begleitenden Software, Bedienungsanleitung und sonstigen Unterlagen,
nachfolgend als „Software" bezeichnet, regeln.
1.
Dieser Lizenzvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Lizenznehmer, der die Lizenz
erhält, um die genannte Software zu verwenden.
2.
Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass dies nur eine beschränkte, nicht exklusive Lizenz ist. Dies bedeutet,
dass der Lizenznehmer keinerlei Recht auf Lizenzvergabe hat. Der Lizenzgeber ist und bleibt der Eigentü-
mer aller Titel, Rechte und Interessen an der Software.
3.
Die Software ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum der MAGNA Telemotive GmbH. Das Programm o-
der Teile davon dürfen nicht an Dritte vermietet, verkauft, weiterlizenziert oder sonst in irgendeiner Form oh-
ne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der MAGNA Telemotive GmbH weitervermarktet werden. Der
Anwender darf die Software und deren Bestandteile weder verändern, modifizieren noch sonst in irgendei-
ner Form rückentwickeln oder dekompilieren.
4.
Diese Software unterliegt keiner Garantie. Die Software wurde verkauft wie sie ist, ohne jegliche Garantie.
Falls irgendwann ein Benutzer sein System ändert, trägt der Lizenzgeber keine Verantwortung dafür, die
Software zu ändern, damit sie wieder funktioniert.
5.
Diese Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer, die Software auf mehr als einem Computersystem zu installieren,
solange die Software nicht gleichzeitig auf mehr als einem Computersystem verwendet wird. Der Lizenz-
nehmer darf keine Kopien der Software machen oder Kopien der Software erlauben, wenn keine Autorisie-
rung dafür besteht. Der Lizenznehmer darf lediglich zu Sicherungszwecken Kopien der Software machen.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software oder ihre Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung weiter-
zugeben oder zu übertragen.
6.
Der Lizenzgeber ist gegenüber dem Lizenznehmer weder für Schäden, einschließlich kompensatorischer,
spezieller, beiläufiger, exemplarischer, strafender oder folgenreicher Schäden, verantwortlich, die sich aus
dem Gebrauch dieser Software durch den Lizenznehmer ergeben.
7.
Der Lizenznehmer ist bereit, den Lizenzgeber zu schützen, zu entschädigen und fern zu halten von allen
Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Beschwerden oder Ausgaben, die mit den Geschäftsoperationen des Li-
zenznehmers verbunden sind oder sich aus diesen ergeben.
8.
Der Lizenzgeber hat das Recht, diesen Lizenzvertrag sofort zu kündigen und das Softwarebenutzungsrecht
des Lizenznehmers zu begrenzen, falls es zu einem Vertragsbruch seitens des Lizenznehmers kommt. Die
Laufdauer des Lizenzvertrages ist auf unbestimmte Zeit festgelegt.
9.
Der Lizenznehmer ist bereit, dem Lizenzgeber alle Kopien der Software bei Kündigung des Lizenzvertrages
zurückzugeben oder zu zerstören.
10.
Dieser Lizenzvertrag beendet und ersetzt alle vorherigen Verhandlungen, Vereinbarungen und Abmachun-
gen, zwischen dem Lizenzgeber und Lizenznehmer bezüglich dieser Software.
11.
Dieser Lizenzvertrag unterliegt deutschem Recht.
12.
Wenn eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages nichtig ist, wird dadurch die Gültigkeit der verbleibenden
Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht berührt. Diese nichtige Bestimmung wird durch eine gültige, in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften stehende Bestimmung mit ähnlicher Absicht und ähnli-
chen, wirtschaftlichen Auswirkungen ersetzt.
13.
Der Lizenzvertrag kommt durch Übergabe der Software von dem Lizenzgeber an den Lizenznehmer
und/oder durch den Gebrauch der Software durch den Lizenznehmer wirksam zustande. Dieser Lizenzver-
trag ist auch ohne die Unterschrift des Lizenzgebers gültig.
14.
Die Lizenz erlischt automatisch, wenn der Lizenznehmer den hier beschriebenen Lizenzbestimmungen nicht
zustimmt oder gegen die Lizenzbestimmungen dieses Lizenzvertrages verstößt. Bei Beendigung ist der Li-
zenznehmer verpflichtet, sowohl die Software als auch sämtliche Kopien der Software in bereits installierter
Form oder gespeichert auf einem Datenträger zu löschen, zu vernichten oder der MAGNA Telemotive
GmbH zurück zu geben.
15.
Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, welche dem Lizenzgeber durch die Verletzung dieses Lizenzver-
trags entstehen.
Kamera_Anleitung_V3.4.1.doc
blue PiraT2 / 5E / Mini
Kameraanbindung Anleitung
Datum: 22.01.2019
Seite 4 von 80

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