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Teil 4 - Sicherheitshinweise - Mountfield AZURO 240-Serie Zusammenbau- Und Bedienungsanleitung

Rundschwimmbecken
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TEIL 4 – SICHERHEITSHINWEISE
Ihr Schwimmbecken enthält eine große Menge Wasser und ist ausreichend tief, um wesentliche Leben-
sund Gesundheitsgefahr vorzustellen, falls folgende Sicherheitshinweise nicht strikt eingehalten werden.
Die Personen, welche das Schwimmbecken zum ersten Mal verwenden, werden größtem Verletzungsrisi-
ko unterzogen. Sichern Sie, dass jeder, bevor er ins Schwimmbecken eintritt, die Sicherheitsregeln kennt.
1. Springen ins Schwimmbecken oder Kopfsprünge verboten
Obere Leiste Ihres Schwimmbeckens ist kein Laufsteg und darf nicht für Springen ins Schwi-
mmbecken oder Kopfsprünge verwendet werden. Zulassen Sie kein Springen ins Schwi-
mmbecken oder keine Kopfsprünge von Schwimmbeckenleiter oder der oberen Leiste der
Wand des Schwimmbeckens. Kopfsprung oder Springen ins Schwimmbecken kann ernste
Verletzung oder Tod durch Ertrinken als Folge haben.
2. Schwimmbecken nie allein verwenden
Zulassen Sie nie, dass das Schwimmbecken ohne Aufsicht, durch wenigstens eine Person, die
zu Badenden nicht gehört, verwendet wird. Es muss immer jemand vorhanden sein, der im
Notfall erste Hilfe leisten wird.
3. Kinder nie ohne Aufsicht lassen
Lassen Sie die Kinder im Schwimmbecken oder dessen Nähe nie alleine oder ohne Aufsicht
– nicht auch für eine Sekunde.
4. Kein „Toben"
Zulassen Sie kein „Toben" im Schwimmbecken oder dessen Umgebung. Die Oberfl ächen
können rutschig und bei Nässe gefährlich sein.
5. Schwimmbecken in der Nacht beleuchten
Wird das Schwimmbecken auch nach Einbruch der Dunkelheit verwendet, so muss entspre-
chende Beleuchtung gesichert werden. Die Beleuchtung des Schwimmbeckenraums muss
ausreichend dazu sein, dass die Tiefe beurteilt werden kann und alle Elemente im Schwimm-
becken und dessen Umgebung sichtbar sind. Konsultieren Sie die Beleuchtung mit einem
Fachmann.
6. Zutritt ins Schwimmbecken beschränken
Lassen Sie neben dem Schwimmbecken keine Stühle oder andere Möbelstücke, die das
Kind für Zutritt ins Schwimmbecken ausnutzen kann. Die Schwimmbeckenleiter muss jederzeit,
wenn sich das Schwimmbecken ohne Aufsicht befi ndet, entfernt werden. Sehr empfehlen-
swert fi nden wir die Umzäunung des Schwimmbeckens und schließbares kleines Tor. Einige
Rechtsvorschriften können dieses verlangen.
7. Kein Alkohol oder Drogen
Genuss vom Alkohol- und Drogengenuss ist unvereinbar mit Badeaktivitäten. Personen, die
Alkohol getrunken oder Drogen genossen haben dürfen nicht ins Schwimmbecken einge-
lassen werden und es ist nötig, diese Personen zu beobachten, wenn sie in anliegenden
Räumen aufhalten.
8. Schwimmbecken sauber und gesundheitlich unbedenklich halten
Das Wasser im Schwimmbecken muss regelmäßig fi ltriert und chemisch behandelt werden
so, dass das Wasser gesundheitlich unbedenklich ist. Zur Beseitigung der zerstreuten Partikeln
verwenden Sie geeignete Filtrationseinheit und geeignete Mittel der Schwimmbadchemie
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Diese Anleitung auch für:

Azuro 300-serieAzuro 400-serie

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