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Probestück Und Probe - Schmidt KWS-Serie Benutzerhandbuch

Steifigkeitsprüfgerät
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5.4 Probestück und Probe
Das Probestück bzw. die Probe müssen vor der Prüfung mindestens 24 Stunden an das
für das Material geltende Normalklima angeglichen werden (siehe unter
Kapitel 3.1.3 Mitgeltende Normen).
Aus dem Probestück werden längs und quer (und falls erforderlich auch diagonal rechts
und/oder links) der Warenbahn bzw. Rückenlinie je Probenlage 5 mindestens aber
3 Probekörper mit einer Breite von normal 50 mm (bzw. zwischen 35 und 65 mm) und je
nach stabilen Einklemmerfordernis einer Länge von 35 oder 75 mm
(z. B. vorzugsweise 1 mm dünne Probekörper 35 mm; 12 mm dicke Probekörper
75 mm) herausgeschnitten. bei Abweichungen der Probenbreite von 50 mm muß die ge-
messene Biegekraft linear auf dieses Maß umgerechnet werden.
Umrechnungsformel:
Tatsächliche Biegekraft = Sollwert-Breite x gemessene Biegekraft [mN]
F
= b
x F
tat
soll
gem
b
Längenmaße der Probe: a = 75 mm Probenkörperlänge groß
In Ausnahmefällen darf mit einer Teilbreite von bzw. unter 25 mm gearbeitet wer-
den; dieses ist jedoch im Prüfbericht anzugeben.
Die Probekörper müssen plan liegen und dürfen keinerlei Falten, Wölbungen,
Schadstellen oder Knickstellen aufweisen.
Die exakte Kennzeichnung der Proben ist unbedingt erforderlich (z. B. längs
Oberseite oben = L.O.o.)
Bei sehr weichen Materialien z. B. < 1 mm ist eine Messung von drei übereinander
angeordneten Schichten aufgrund der linearen Zusammenhangs noch möglich.
Durch diese Ausnahmeprüfung müssen die Messwerte jedoch auf eine Schicht
reduziert werden. F' = F (3-Schichten) [mN]
[mN]
ist
b = 35 mm Probenkörperlänge klein
c = 22 mm Probenkörperende über Klemmenkante hinaus
d = 15 mm Biegelänge
3
Istwert-Breite
13

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Diese Anleitung auch für:

Kws-500Kws-2000Kws-20k

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