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Defro Home INTRA Serie Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 25

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Die Garantie gilt nicht für Verschleißteile, zu den die Glasscheibe,
Scharniere, Verschlussmechanismen (Türgriffe etc.), Verschrau-
bungen gelten.
8)
Während der Garantiedauer stellt der Garantiegeber unentgelt-
lich die Mittel zur Beseitigung der Produktmängel in folgenden
Fristen sicher:
a.
14 Tage nach der Reklamationsmeldung, wenn es
sich nicht um Konstruktionselemente handelt,
b.
30 Tage nach der Reklamationsmeldung, wenn es
sich um Konstruktionselemente handelt, unter Vorbe-
halt der Punkte 3 und 4 der Garantiebedingungen.
Die Störungen und Ansprüche sind in erster Linie an den Liefe-
ranten (Verkaufspartner des Herstellers) zu richten. Der Herstel-
ler liefert nach ihrer Wahl die nötigen Ersatzteile und stellt die nö-
tigen Mitteln zur Verfügung zur Mangelbeseitigung durch den Lie-
feranten.
9)
Wird ein Element in der Garantiefrist ersetzt oder repariert, ver-
längert sich die Garantie für das betroffene Element nicht.
10) Die Reklamationsmeldung hat unverzüglich spätestens 14 Tage
nach der Feststellung der Mängel durch den Käufer zu erfolgen.
11) Die Reklamation muss vom Vertragspartner des Garantiegebers
(Vertriebspartner, Vertriebspunkte) durch die Zusendung des
vollständig ausgefüllten, gestempelten und unterschrieben For-
mulars aus dieser Anleitung gemeldet werden. Die Adresse für
die Reklamationsmeldungen: DEFRO Spółka z ograniczoną od-
powiedzialnością Sp. k, Ruda Strawczyńska 103a, 26-067 Straw-
czyn.
Im Falle einer Beanstandung der Verbrennung, Teerbildung,
Rauchbelästigung ist der Reklamation zwingend eine Kopie des
Schornsteinfegerprotokolls über die Erfüllung aller in der
Betriebsanleitung bestimmten Bedingungen für den Schornstein-
anschluss, die Schornsteinauslegung und Verbrennungsluftzu-
fuhr beizulegen.
12) Falls die beanstandeten Mängel nicht beseitigt werden können
und die Ware nach drei erfolglosen Reparaturversuchen mangel-
haft ist, aber der weitere Betrieb möglich ist, hat der Käufer das
Recht auf:
a.
Senkung des Kaufpreises verhältnismäßig zum ge-
minderten Nutzwert der Ware,
b.
Umtausch gegen eine mangelfreie Ware.
13) Die Ware kann ausgetauscht werden, wenn der Garantiegeber
feststellt, dass der Mangelbeseitigung nicht mehr möglich ist.
14) Der Garantiegeber haftet nicht für die Eignung der Ware für den
Käufer und nicht für die falsche Auswahl der Ware im Bezug auf
die benötigte Heizleistung (z. B. bei höherem Wärmebedarf als
die Heizleistung des Kamineinsatzes). Der Garantiegeber haftet
nicht für die daraus resultierenden Schäden. Es wird empfohlen,
dass über die Eignung der Ware zusammen mit einem Fachun-
ternehmen oder mit dem Garantiegeber entschieden wird, bevor
die Ware gekauft wird.
15) Der Garantiegeber kann Garantieansprüche in folgenden Fällen
ablehnen:
a.
bei Beschädigung oder Abreißen der Plomben,
b.
die Identifizierung der Ware ist nicht möglich (d. h.
wenn die Ware nicht mit ihrer Kennzeichnung nicht
übereinstimmt oder wenn seine Dokumentation oder
Kennzeichnung verändert oder nicht lesbar ist),
c.
bei Transportschäden (wenn der Transport durch den
Käufer organisiert wurde),
d.
bei unerlaubten Änderungen im Produkt, bei Verwen-
dung nicht originalen oder bereits gebrauchten Ersatz-
teile, bei Reparaturen, die nicht durch ein autorisiertes
Servicepersonal durchgeführt wurden,
e.
bei mechanischen, chemischen oder thermischen
Schäden, deren Ursache nicht im Produkt liegen,
f.
bei Störungen und Schäden, die nicht im Produkt lie-
gen,
g.
bei Verschleißteilen,
h.
bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben der Montage- und
Bedienungsanleitung,
i.
bei Mängeln, die irrelevant sind und den Betrieb nicht
beeinflussen.
16) Im Falle von unbegründeter Servicebeanspruchung oder von
Verschulden des Betreibers, kommt der Betreiber für Anreise-
und Arbeitskosten auf. Die Reklamationen und daraus resultie-
renden Ansprüche können ausschließlich schriftlich gemeldet
werden.
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