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Defro Home RIVA Serie Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 20

Wasserführender kamineinsatz
Inhaltsverzeichnis

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Erfüllung der Garantiepflichten durch den Garantiegeber beein-
flusst werden können.
4)
Damit der Garantiegeber richtig handeln kann, hat der Käufer un-
verzüglich nach der Warenausgabe eine Kopie des korrekt aus-
gefüllten Garantiescheins an die Adresse des Garantiegebers
(Ruda Strawczyńska 103a, 26-067 Strawczyn) zurückzusenden.
Im korrekt ausgefüllten Garantieschein müssen das Datum, der
Firmenstempel und die Unterschriften an den dafür gekennzeich-
neten Stellen vorhanden sein.
5)
Mit dem Garantieschein und den Garantiebedingungen wird dem
Käufer auch die Bedienungsanleitung übergeben, in der die Vor-
gaben zur Montage, zum Schornstein, zu den Brennstoffen und
der Bedienung erläutert sind.
6)
Der Garantiegeber gewährleistet ordnungsgemäße Funktion der
Ware, wenn alle in der Montage- und Bedienungsanleitung auf-
geführten Bedingungen eingehalten werden. Die Garantie gilt für
die bestimmungsgemäße Warenverwendung nach den Bestim-
mungen der Montage- und Bedienungsanleitung. Der Garantie-
geber haftet nicht für Folgen vom normalen Verschleiß, der aus
der Benutzung der Ware resultiert.
7)
Die Garantiefrist beginnt mit der Warenausgabe an den Käufer
und beträgt:
a)
5 Jahre für den ordnungsgemäßen Betrieb,
b)
2 Jahre für die Ceramiton-Platten im Feuerraum, wobei Ver-
färbungen und Risse ausgeschlossen sind,
c)
1 Jahr für den Verbrennungsrost, Deflektor und die Dichtun-
gen und Dichtschnürre,
Die Garantie gilt nicht für Verschleißteile, zu den die Glasscheibe,
Scharniere, Verschlussmechanismen (Türgriffe etc.), Verschrau-
bungen gelten.
8)
Während der Garantiedauer stellt der Garantiegeber unentgelt-
lich die Mittel zur Beseitigung der Produktmängel in folgenden
Fristen sicher:
a)
14 Tage nach der Reklamationsmeldung, wenn es sich
nicht um Konstruktionselemente handelt,
b)
30 Tage nach der Reklamationsmeldung, wenn es sich um
Konstruktionselemente handelt, unter Vorbehalt der Punkte
3 und 4 der Garantiebedingungen.
Die Störungen und Ansprüche sind in erster Linie an den Liefe-
ranten (Verkaufspartner des Herstellers) zu richten. Der Herstel-
ler liefert nach ihrer Wahl die nötigen Ersatzteile und stellt die nö-
tigen Mitteln zur Verfügung zur Mangelbeseitigung durch den Lie-
feranten.
9)
Wird ein Element in der Garantiefrist ersetzt oder repariert, ver-
längert sich die Garantie für das betroffene Element nicht.
10) Die Reklamationsmeldung hat unverzüglich spätestens 14 Tage
nach der Feststellung der Mängel durch den Käufer zu erfolgen.
11) Die Reklamation muss vom Vertragspartner des Garantiegebers
(Vertriebspartner, Vertriebspunkte) durch die Zusendung des
vollständig ausgefüllten, gestempelten und unterschrieben For-
mulars aus dieser Anleitung gemeldet werden. Die Adresse für
die Reklamationsmeldungen: DEFRO Spółka z ograniczoną od-
powiedzialnością Sp. k, Ruda Strawczyńska 103a, 26-067 Straw-
czyn.
Im Falle einer Beanstandung der Verbrennung, Teerbildung,
Rauchbelästigung ist der Reklamation zwingend eine Kopie des
Schornsteinfegerprotokolls über die Erfüllung aller in der
Betriebsanleitung bestimmten Bedingungen für den Schornstein-
anschluss, die Schornsteinauslegung und Verbrennungsluftzu-
fuhr beizulegen.
12) Falls die beanstandeten Mängel nicht beseitigt werden können
und die Ware nach drei erfolglosen Reparaturversuchen mangel-
haft ist, aber der weitere Betrieb möglich ist, hat der Käufer das
Recht auf:
a)
Senkung des Kaufpreises verhältnismäßig zum geminder-
ten Nutzwert der Ware,
b)
Umtausch gegen eine mangelfreie Ware.
13) Die Ware kann ausgetauscht werden, wenn der Garantiegeber
feststellt, dass der Mangelbeseitigung nicht mehr möglich ist.
14) Der Garantiegeber haftet nicht für die Eignung der Ware für den
Käufer und nicht für die falsche Auswahl der Ware im Bezug auf
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die benötigte Heizleistung (z. B. bei höherem Wärmebedarf als
die Heizleistung des Kamineinsatzes). Der Garantiegeber haftet
nicht für die daraus resultierenden Schäden. Es wird empfohlen,
dass über die Eignung der Ware zusammen mit einem Fachun-
ternehmen oder mit dem Garantiegeber entschieden wird, bevor
die Ware gekauft wird.
15) Der Garantiegeber kann Garantieansprüche in folgenden Fällen
ablehnen:
a)
bei Beschädigung oder Abreißen der Plomben,
b)
die Identifizierung der Ware ist nicht möglich (d. h. wenn die
Ware nicht mit ihrer Kennzeichnung nicht übereinstimmt o-
der wenn seine Dokumentation oder Kennzeichnung verän-
dert oder nicht lesbar ist),
c)
bei Transportschäden (wenn der Transport durch den Käu-
fer organisiert wurde),
d)
bei unerlaubten Änderungen im Produkt, bei Verwendung
nicht originalen oder bereits gebrauchten Ersatzteile, bei
Reparaturen, die nicht durch ein autorisiertes Serviceperso-
nal durchgeführt wurden,
e)
bei mechanischen, chemischen oder thermischen Schäden,
deren Ursache nicht im Produkt liegen,
f)
bei Störungen und Schäden, die nicht im Produkt liegen,
g)
bei Verschleißteilen,
h)
bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben der Montage- und Be-
dienungsanleitung,
i)
bei Mängeln, die irrelevant sind und den Betrieb nicht be-
einflussen.
16) 16. Im Falle von unbegründeter Servicebeanspruchung oder von
Verschulden des Betreibers, kommt der Betreiber für Anreise-
und Arbeitskosten auf. Die Reklamationen und daraus resultie-
renden Ansprüche können ausschließlich schriftlich gemeldet
werden.

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