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TEUFELBERGER C2 SIMPLE TB Gebrauchsanleitung Seite 4

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Edition: 24.06.2019
Die Ablegefrist* der Auffanggurte wird unter normalen Bedingungen nach 6-8 Jahren, maximal aber nach 10 Jahren* ab Datum des ersten Einsatzes,
erreicht. Der erste Einsatz muss im Prüfbuch mit Datum vermerkt sein, andersfalls gilt das Herstellungsdatum als Datum der ersten Einsatzes. Die Lagerung
neuer, unbenutzter Produkte, unter optimalen Bedingungen (Dunkelheit, Trockenheit, konstante Temperatur) sollte 2 Jahre nicht überschreiten.
*Gurte die einem einzigen Benutzer gehören, nicht übermäßig viel und oft im Einsatz waren, regelmäßigena Überprüfungen durch Sachkundige unterzogen
und im Prüfbuch protokolliert wurden, sorgfältig behandelt und gepflegt wurden, vorschriftsmäßig gelagert wurden, keinen Kontakt mit Ölen, Fetten oder
aggressiven Chemikalien hatten, können bis zu 10 Jahren im Einsatz bleiben. Intensive Benutzung, schwere und beanspruchende Arbeitsbedingungen,
fehlerhafte Anwendung, fehlerhafte Wartung und Pflege können die Einsatzdauer der Ausrüstung stark verkürzen. Einige Ereignisse, wie
Fallbeanspruchung, starker Hitzeeinfluss, Kontakt mit ätzenden Chemikalien, können den Einsatz Ihrer Ausrüstung auf ein einziges Mal beschränken. Die
Einsatzdauer der Ausrüstung ist beendet, wenn einer der im vorherigen Kapitel genannten Fälle eintrifft bzw. wenn der Prüfer/zertifizierter Sachkundige
dieses auf Grund anderer Fakten entscheidet.
Lagerung, Pflege und Transport: Die Ausrüstung soll an einem trockenen, gut belüfteten und kühlen Ort, wenn möglich in der Originalverpackung oder
in einem dafür bestimmten Textilbeutel/Box aufbewahrt werden. Die PSAgA ist vor UV-Strahlung, Hitze, Sonneneinstrahlung, Funken, Metalltropfen,
Chemikalien, scharfen Gegenständen, Wärmequellen, Staub, Zement, Öle und Fette, sowie Chemikalien und jeder Art von Verunreinigungen zu schützen.
Metallteile können mit Druckluft sauber geblasen und mit einem weichen Baumwolltuch abgewischt werden. Die textilen Teile können bei Bedarf mit 30 °C
lauwarmem Wasser gewaschen und nachher mit sauberem Wasser gut gespült werden. Die Trocknung nasser Ausrüstung sollte in einem geschlossenen,
gut belüfteten Raum, weit entfernt von jeder direkten Wärmequelle und aufgehängt erfolgen. Anschließend wird die Ausrüstung wieder locker gelegt, in
seiner Aufbewahrungstasche verpackt. Der Transport der Ausrüstung erfolgt am besten in einer dafür vorgesehenen Transporttasche oder Transportbox.
Inspektion: Der Anwender muss seine Ausrüstung vor jedem Einsatz sorgfältig überprüfen. Die Ausrüstung ist auch während des Einsatzes zu beobachten
und nach dem Einsatz zu überprüfen! Die Ausrüstung muss mindestens einmal alle 12 Monate, so oft wie nötig und unbedingt nach jedem Vorfall / Absturz
von einem zertifizierten Sachkundigen, gemäß den Vorschriften des Herstellers überprüft und der Vorgang dokumentiert werden. Die Häufigkeit der
Überprüfungen hängt von der Intensität und Dauer der Einsätze ab. Erschwerte Arbeitsbedingungen und intensiver Einsatz benötigen häufigere
Überprüfungen. Zusätzlich können herstellerbezogene Festlegungen gelten.
Kennzeichnung: Unsere Ausrüstungen sind mit einem Etikett gekennzeichnet. Das Etikett beinhaltet den Namen des Herstellers, Modell des Produkts,
Monat und Jahr der Herstellung, die Norm nach der das Produkt zertifiziert wurde, Kennzahl der Zertifizierungsstelle, CE-Kennzeichen, Aufforderung zum
Lesen und Beachtung der Betriebsanleitung und die individuelle Seriennummer des Produkts. Das Etikett muss vorhanden und lesbar sein!
Prüfbuch: Jede Ausrüstung hat ein eigenes Prüfbuch, das stets zusammen mit dieser aufbewahrt und zur Revision mitgeschickt werden muss. Das
Prüfbuch beinhaltet wichtige Daten der PSAgA und ist vom Prüfer auszufüllen und zu unterschreiben. Der Anwender hat vor der Erstbenutzung das
Prüfbuch auszufüllen und das Datum des ersten Einsatzes zu dokumentieren.
Reparatur: Reparaturen, Änderungen, Ergänzungen an der Ausrüstung dürfen ausschließlich vom Hersteller vorgenommen werden!
Garantie und Haftung:
Der Hersteller gewährt auf seine Produkte generell eine Garantie von 24 Monaten ab dem Erwerb. Die Garantie wird für verborgene Materialfehler und
Produktionsfehler gewährt. Schäden in Folge von normaler Abnutzung, Verschleiß, Rost, unsachgemäßer Wartung, Pflege und Gebrauch, von Unfall, Sturz
und Manipulationen an der Ausrüstung, werden von der Garantie nicht gedeckt. Die Federn der Verbindungselemente und Click-Verschlüsse sind von der
Garantie nicht gedeckt, da fehlerhafte Benutzung/Pflege/Lagerung, zu vorzeitigem Versagen dieser Teile führen können.
Garantieansprüche beziehen sich nur auf das Produkt. Sämtliche Ansprüche der Benutzer oder einer anderen Partei, für die aus der Nutzung dieser PSAgA
direkt oder indirekt entstehende Folgeschäden, sind von Garantie- und Haftungsübernahmen ausgeschlossen. Jedwelche Forderungen diesbezüglich sind
hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Der Benutzer muss über die Gefahren der Arbeiten in Höhen und Tiefen informiert sein. Er übernimmt persönlich die
Risiken und die Verantwortung für eventuelle Schäden, Unfälle oder sogar Tod, die sich durch die Anwendung dieser Ausrüstung ergeben können. Ist der
Benutzer dafür nicht in der Lage, fehlt ihm die Kompetenz dazu oder kann er das nicht, so darf er diese PSA nicht benutzen. Vertiqual übernimmt keine
Haftung für direkte, indirekte, zufällige und alle Arten von Folgeschäden, die durch die Benutzung der PSAgA entstanden sind, bzw. aus ihrer Verwendung
hervorgehen.
EU Baumusterprüfbescheinigung wurde vom INCDPM-Institut für Forschung und Entwicklung in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit-Bukarest,
Europäisch notifizierte Prüfstelle mit der Kennnummer 2756, erstellt.
Die EU Konformitätserklärung kann auf unserer Webseite www.vertiqualsafety.com beim jeweiligen Produkt eingesehen und ausgedruckt werden.

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