12
01/2019-v1.0de
Entsorgung
Elektrische und elektronische Altgerate müssen getrennt vom normalen Haushalts-
abfall entsorgt werden.
Entsprechende Entsorgungsunternehmen sind zu kontaktieren. Das Gerät ist am
Ende der Nutzungsdauer einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen (z.B. der örtli-
chen Sammelstelle für Wertstofftrennung):
•
Die Geräteverpackung wird der Wertstoff-Wiederverwertung zugeführt.
Die Metallteile des Gerätes werden der Altmetallentsorgung zugeführt.
•
•
Kunststoffteile werden der Wertstoff-Wiederverwertung zugeführt.
Gummiteile werden als Sondermüll entsorgt.
•
Die Entsorgung des Gerätes muss gemäß den jeweiligen nationalen gesetzlichen
Bestimmungen erfolgen.
Verschleißteile sind Sonderabfall! Nach dem Austausch sind Verschleißteile nach den
landesüblichen Abfallgesetzen zu entsorgen.
Batterien nach der Verwendung nicht in den Hausmüll geben, sondern an einer
Batteriesammelstelle entsorgen.
Entsorgung
69