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Betreiber; Fahrpersonal; Fachhandwerker; Persönliche Schutzausrüstung - Krone Box Liner TU70 Betriebsanleitung

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die über die entsprechende Qualifikation
verfügen und die Betriebsanleitung gele-
sen und verstanden haben.
In der Betriebsanleitung wird unterschie-
den zwischen
 ○ Betreiber,
 ○ Fahrpersonal und
 ○ Fachhandwerker.
2.4.1 

Betreiber

Der Betreiber ist für den ordnungsgemä-
ßen Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich.
Der Betreiber muss:
 ○ Das Fahrpersonal in den Umgang mit
dem Fahrzeug einweisen,
 ○ Dafür sorgen, dass der Anhänger re-
gelmäßig in einer autorisierten Fach-
werkstatt geprüft und gewartet wird.
2.4.2 

Fahrpersonal

Das Fahrpersonal ist grundsätzlich der
Fahrzeugführer und ggf. ein Beifahrer. Das
Fahrpersonal ist für den ordnungsgemä-
ßen Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich
und muss
 ○ die Betriebsanleitung gelesen und ver-
standen haben,
 ○ ein gesetzliches Mindestalter erreicht
haben und
 ○ dafür sorgen, dass der Anhänger re-
gelmäßig durch Fachpersonal gewar-
tet wird.
Zum Transport und zur Be- und Entladung
darf nur Fahrpersonal eingesetzt werden,
das vor der erstmaligen Aufnahme der Be-
schäftigung und danach mindestens ein-
mal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezo-
gen unterwiesen wurde.
Die Unterweisung hat sich insbesondere
auf folgende Punkte zu erstrecken:
 ○ die Betriebsanleitung,
 ○ die bei Störungen zu ergreifenden
Maßnahmen.
Betriebsanleitung • Box Liner • 515106168-02 • 09/2018
Fahrten sind nur Personen erlaubt, die im
Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis
sind. Zusätzlich müssen sie unterrichtet
sein über:
 ○ den jeweiligen Transportanhänger mit
zugehörigem Zugfahrzeug,
 ○ die aufgeführten Zusatzinformationen
der Zulieferer
(siehe "1.3 Mitgeltende Un-
,
terlagen", S. 8)
 ○ die Straßenverkehrsordnung (StVO)
und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord-
nung (StVZO),
 ○ alle einschlägigen im Verwenderland
geltenden Arbeitsschutz-, Unfallverhü-
tungs- und Umweltschutzvorschriften
sowie
 ○ sonstige sicherheitstechnische, ar-
beitsmedizintechnische und straßen-
verkehrstechnische Vorschriften.
2.4.3 

Fachhandwerker

Der Fachhandwerker einer Fachwerkstatt
ist autorisiert, die Instandhaltungsarbeiten
(Wartung und Instandsetzung) durchzufüh-
ren. Autorisierte Fachhandwerker müssen
über einen anerkannten Ausbildungsnach-
weis oder über entsprechende Kenntnisse
im jeweiligen Fachbereich verfügen, der für
die Beachtung der bestehenden Vorschrif-
ten, Regeln und Richtlinien notwendig ist.
2.5 
Persönliche Schutzausrüs-
tung
Die persönliche Schutzausrüstung dient
zur Vermeidung von Verletzungen und ist
je nach Ladegut durch nationale Regelun-
gen bestimmt.
► Beim Be- und Entladen geeignete per-
sönliche Schutzausrüstung tragen.
 ○ Je nach Transportgut müssen Augen,
Ohren und Atemwege mit entspre-
chender Schutzausrüstung geschützt
werden.
 ○ Handschuhe und Sicherheitsschuhe
werden generell getragen.
► Die nationalen Vorschriften für die per-
sönliche Schutzausrüstung beachten.
SICHERHEIT
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