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Motorola MOTO Q 9h Kurzanleitung Seite 106

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1.2. Desktop-Software. Wenn mit Ihrem GERÄT
Desktop-Software mitgeliefert wird, dürfen Sie die
Desktop-Software auf einem (1) oder mehreren
Computern installieren und verwenden, um Informationen
mit einem (1) oder mehreren Rechenanlagen
auszutauschen, die eine kompatible Version der
GERÄTE-Software enthalten. Für andere
Softwarekomponenten, die in der Desktop-Software
enthalten sind, dürfen Sie derartige Komponenten nur
gemäß den Bedingungen der gedruckten oder
Online-Endbenutzerlizenzvereinbarung(en) installieren und
verwenden, die mit (einer) derartigen Komponente(n)
bereitgestellt werden. Wenn eine
Lizenzbenutzervereinbarung für bestimmte Komponenten
der Desktop-Software fehlt, dürfen Sie nur eine (1) Kopie
dieser Komponenten auf dem GERÄT oder auf einem
einzelnen Computer, mit dem Sie das GERÄT verwenden,
installieren und nutzen.
1.3. Sicherungskopie. Wenn Motorola keine
Sicherungskopie der GERÄTE-Software mit dem GERÄT
mitgeliefert hat, dürfen Sie eine einzelne Sicherungskopie
der GERÄTE-Software erstellen. Sie dürfen die
Sicherungskopie nur für Archivierungszwecke verwenden.
1.4. Microsoft Windows® 2003. Wenn Microsoft Outlook®
2002 mit Ihrem Gerät geliefert wird, gelten die folgenden
Bedingungen für die Verwendung von Microsoft Outlook®
2002 durch Sie: (i) ungeachtet der im Abschnitt
"Softwareinstallation und Nutzung" enthaltenen
Informationen der Online-EULA dürfen Sie eine (1) Kopie
106
Microsoft Lizenz
von Outlook® 2002 auf einem (1) Computer installieren,
um sie zu nutzen, Daten auszutauschen, Daten gemeinsam
zu nutzen, auf das GERÄT zuzugreifen und mit ihm zu
interagieren, und (ii) die EULA für Microsoft Outlook® 2002
wird zwischen Motorola und dem Endbenutzer
geschlossen - nicht zwischen dem PC-Hersteller und dem
Endbenutzer.
2. Sprach-/Handschrifterkennung. Wenn die Software
Sprach- oder Handschrifterkennungskomponenten
beinhaltet, sollten Sie wissen, dass Sprach- und
Handschrifterkennung grundsätzlich statistische Vorgänge
sind, dass die Prozesse mit Erkennungsfehlern behaftet
sind, dass Sie verpflichtet sind, sich mit diesen Fehlern zu
befassen und die Erkennungsvorgänge zu überwachen
und Fehler zu beheben. Motorola, seine
Tochterunternehmen, Schwesterunternehmen oder
Lieferanten, haften für keinerlei Schäden aufgrund von
Fehlern in den Sprach- und
Handschrift-Erkennungsvorgängen.
3. Einschränkungen zu Reverse Engineering,
Dekompilierung und Disassemblierung. Sie dürfen die
SOFTWARE nicht via Reverse Engineering verarbeiten,
dekompilieren oder disassemblieren, außer dies geschieht
nur in dem Maße, zu dem eine derartige Aktivität
ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich durch
anwendbares Recht erlaubt wird.
4. Einzelnes GERÄT. Die Gerätesoftware wird mit dem
GERÄT als einzelnes, integriertes Produkt lizenziert. Sie
dürfen die GERÄTE-Software nur als Teil des GERÄTS

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