A 1 – Bedienelemente
4.
Bedienelemente
Vorderseite
zweifarbige LED zur Anzeige des Betriebszustands des A 1.
Rot: Stand-by, d.h. der Verstärker ist inaktiv, an der Kopfhörerbuchse liegt kein Signal an. Der Verstärker ist
jedoch am Stromnetz angeschlossen.
Grün: Der A 1 ist betriebsbereit, die Verstärkeraufschaltung aktiv. Sobald ein Signal an den gewählten Eingang
anliegt, wird dieses entsprechend der Lautstärkeregelung an die Kopfhörerbuchse weitergeleitet.
Rot blinken: Ein technischer Defekt des A 1 ist aufgetreten. Bitte wenden Sie sich zur Reparatur an den
autorisierten beyerdynamic-Fachhandel.
Taster für die Aktivierung / Deaktivierung der Verstärkerschaltung des A 1.
Wichtig:
Der Taster trennt das Gerät beim Ausschalten nicht vollständig vom Stromnetz. Um das Gerät vom Netz zu
trennen, ziehen Sie bitte den Netzstecker. Achten Sie vor der Inbetriebnahme darauf, dass der Netzstecker in
einem einwandfreien Zustand ist. Sollten Sie das Gerät für längere Zeit nicht benutzen, ziehen Sie bitte den
Netzstecker.
Kopfhörerbuchse, 6,35 mm Stereo-Klinke, zum Anschluss handelsüblicher Kopfhörer.
Anzeige des aktiven Signaleingangs, Input 1 bzw. Input 2.
Das jeweils aufgeschaltete Signal wird mittels der blauen LED gekennzeichnet.
Taster zur Auswahl der Signalquelle des A 1. Input 1 wird automatisch durchgeschleift zur rückseitigen
Ausgangsbuchse; Input 2 kann wahlweise als Quelle für den A 1 aktiviert werden, wenn z.B. Audio-Signalquellen
an den A 1 angeschlossen werden. Siehe hierzu auch Kapitel 5. „Anwendungsbeispiel".
Lautstärkeregler zum Einstellen der Lautstärke.
Wichtig:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass zu hohe Lautstärken und zu lange Hörzeiten das Gehör schädigen
können. Hörschäden stellen immer eine irreversible Beeinträchtigung des Hörvermögens dar. Drehen Sie daher
bitte den Lautstärkeregler vor Inbetriebnahme und beim Wechsel der Audioquellen zurück, da die angeschlosse-
nen Geräte bzw. auch reproduzierte Audiodatenträger sehr unterschiedliche Ausgangspegel haben können.
Achten Sie stets auf eine angemessene Lautstärke. Als Faustformel gilt: je höher die Lautstärke, desto kürzer die
Hörzeit. Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV B3
darf die Lärmbelastung z.B. am Arbeitsplatz 85 dB (Zimmerlautstärke) nicht überschreiten. Dies entspricht einer
maximal zulässigen Hörzeit von 8 Stunden. Wird die Lautstärke jeweils um 3 dB erhöht, halbiert sich die zulässige
Hörzeit, d.h. bei 88 dB beträgt die Hörzeit 4 Stunden, bei 91 dB 2 Stunden usw.
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