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Instandhaltung; Wartung; Inspektion; Reparaturen - Bartec MC93ex-NI Kurzanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Grundlegende
Sicherheitshinweise
1.6

Instandhaltung

1.6.1

Wartung

1.6.2

Inspektion

1.6.3

Reparaturen

1.6.4

Inbetriebnahme

1.7
Kennzeichnung, Prüfbescheinigung und Normen
4/40
MC93
-NI
- Mobile Computer
ex
Typ B7-A2M*-****/****
Für elektrische Anlagen sind die einschlägigen Errichtungs- und Betriebsbestimmungen zu
beachten! (z. B. RL 2014/34/EU, BetrSichV bzw. die national geltenden Verordnungen
EN/IEC 60079-14 und die Reihe DIN VDE 0100)!
Beachten Sie die nationalen Abfallbeseitigungsvorschriften bei der Entsorgung.
Bei sachgerechtem Betrieb, unter Beachtung der Montagehinweise und Umgebungs-
bedingungen, ist keine ständige Wartung erforderlich. Siehe hierzu Kapitel "Wartung,
Inspektion, Reparatur".
Gemäß EN 60079-17 und EN 60079-19, ist der Betreiber elektrischer Anlagen in
explosionsgefährdeten Bereichen verpflichtet, diese durch eine Elektrofachkraft auf ihren
ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
Reparaturen an explosionsgeschützten Betriebsmitteln dürfen nur von dazu befugten
Personen mit Original-Ersatzteilen und nach dem Stand der Technik ausgeführt werden.
Deshalb dürfen Reparaturen am Mobile Computer nur bei BARTEC durchgeführt werden.
Vor Inbetriebnahme ist zu prüfen, dass alle Komponenten und Unterlagen verfügbar sind.
Auf dem Mobile Computer sind Kennzeichnungen zum Ex-Schutz und zur
Prüfbescheinigung angebracht. Kennzeichnungen siehe Kapitel: Technische Daten.
Die den Mobile Computer entsprechenden Richtlinien und Normen für Geräte und
Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten
Bereichen siehe Kapitel: EU-Konformitätserklärung.
Technische Änderungen vorbehalten.
10/2020

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