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AWH Kompakt EHEDG Betriebs-/Montageanleitung Seite 15

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Probenahmeventil
unterweisen.
Das trifft auch auf Gefahrstoffe zu, die im Arbeitsprozess entstehen können.
Eine ständige Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze, auch hinsichtlich der Temperatur-
bedingungen des Mediums und des Einsatzorts (Absturz), ist durchzuführen. Die Maßnahmen sind in
Betriebsanweisungen zu fixieren und das Personal ist dementsprechend zu unterweisen.
Die Aufsichtsführenden haben die Einhaltung der Maßnahmen aus den Betriebsanweisungen zu
kontrollieren.
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit der Armatur prüfen, ob die von ihm erstellten
Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese, falls erforderlich,
anpassen.
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten des Personals (z. B. für das Bedienen, Warten und Reinigen)
eindeutig regeln und festlegen.
Der Betreiber darf nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal an der Armatur arbeiten
lassen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit der Armatur umgehen, die Anleitung
gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen nachweislich schulen und über
Gefahren informieren.
Der Betreiber muss an der übergeordneten Anlage für eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung
gemäß den örtlich geltenden Arbeitsschutzvorschriften sorgen, um Gefahren durch mangelnde
Beleuchtung zu vermeiden.
Der Betreiber muss dem Personal die persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und dafür Sorge
tragen, dass diese auch benutzt wird (siehe Abschnitt „2.7 Persönliche Schutzausrüstung").
Der Betreiber muss sicherstellen, dass keine Personen an der Armatur arbeiten, deren
Reaktionsfähigkeit durch Drogen, Alkohol, Medikamente oder Ähnliches beeinträchtigt ist.
Der Betreiber muss Personengruppen, die nicht für den direkten Umgang mit der Armatur
vorgesehen sind (z. B. Besuchergruppen) durch entsprechende Maßnahmen über drohende
Gefährdungen informieren.
Der Betreiber ist verpflichtet, die Armatur immer nur in einwandfreiem Zustand zu betreiben.
Überall dort, wo hohe pneumatische Drücke entstehen, kann es zu einem plötzlichen Versagen oder
zu Beschädigungen der Leitungen und Anschlüsse kommen. Dies bedeutet eine Gefährdung. Der
Betreiber muss das Bedien- und Wartungspersonal mindestens einmal jährlich bezüglich der
auftretenden Gefährdungen unterweisen.
Die für das Einrichten, Prüfen, Stillsetzen (einschließlich Stillsetzen im Notfall), Betreiben, Warten,
Reinigen und Instandhalten erforderlichen Schalt- und Sicherheitseinrichtungen sind vom Errichter
der Gesamtanlage zu installieren und nachzuweisen.
Der Betreiber muss brandschutztechnische Schutzeinrichtungen wie z. B. geeignete Handfeuer-
löscher in vorgeschriebener Anzahl und Größe an gut erreichbaren Stellen anbringen und die
Mitarbeiter im Brandschutz unterweisen.
Warnhinweise aus der Dokumentation von Zulieferbaugruppen sind zu beachten und in die
arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilungen zu integrieren.
Vor dem Betreiben der Maschine mit der Armatur ist vom Betreiber sicherzustellen, dass bei der
Montage und Inbetriebnahme, wenn diese vom Betreiber selbst durchgeführt werden, die örtlichen
Vorschriften beachtet werden.
2 Sicherheit
Betriebs-/Montageanleitung 06/2019
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