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Carbest 81382 Benutzerhandbuch Seite 41

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EG-Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt gemÄÅ VO (EG) Nr. 1907/2006 Anhang II, Bekanntmachung 220 - Sicherheitsdatenblatt -
sowie EU-VO Nr. 1272/2008
Handelsname: carbest LiFePO
Erstellt am: 15.05.2014
Çberarbeitet am:
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz:
Lagerung:
8.
Expositionsbegrenzung und persÄnliche SchutzausrÉstungen
8.1 ZusÄtzliche Hinweise fÅr die
Gestaltung technischer Anlagen:
8.2 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu Åberwachenden Grenzwerten fÅr den Arbeitsschutz
beim Ñffnen der Batterie oder beim Umgang mit den Inhaltsstoffen:
Staub (mit Ausnahme von Nickel):
- CAS-Nummer:
- 1. Grenzwert
- Spitzenbegrenzung:
- 2. Grenzwert:
- Spitzenbegrenzung:
- Art/Herkunft:
- BGW:
- Bemerkungen:
- Jahr:
ErlÄuterungen:
- AGW
- Spitzenbegrenzung:
- BGW
- Bemerkungen:
Battery Pack
4
licht aussetzen. Keinen Kurzschluss herbeifÉhren. Sollte die
Batterie heiÅ werden (< 100ÑC), Batterie kÉhlen. Vorsicht: Bei
KÉhlung mit Wasser kann Kurzschluss auftreten! Falls die
Batterie sich Éber ca. 100ÑC erhitzt, gefÄhrdenen Bereich
sofort velassen: Explosionsgefahr!
Batterie nicht erhitzen oder Kurzschluss herbeifÉhren.
MÜglichst kÉhl, aber nicht unter dem Gefrierpunkt lagern.
Je hÜher die Lagertemperatur, desto schneller verringert sich
die LadekapazitÄt der Batterie. Nicht zusammenlagern mit
entzÉndlichen Stoffen. VCI-Lagerklasse: 10 oder 11.
Beim âffnen der Batterie - nur von Fachpersonal !- mÜglichst
nur in geschlossenen Anlagen mit Absaugung arbeiten.
Ansonsten nur mit Absaugung und Çberwachung der
arbeitsplatzbezogenen Grenzwerte arbeiten.
entfÄllt
3
1,25 mg/m
(alveolengÄngiger Staub)
Çberschreitungsfaktor 2 (II)
3
10 mg/m
(einatembare Fraktion)
Çberschreitungsfaktor 2 (II)
AGW (Allgemeiner Staubgrenzwert)
fÉr Aluminium: 60 μg Kreatinin im Urin
keine
2014
Arbeitsplatzgrenzwert
Çberschreitungsfaktor X: Die Konzentration darf den AGW
max. 15 Minuten (Expositionsdauer) um den Faktor X
Éberschreiten.
Çberschreitungsfaktor =X=: Die Konzentration darf den AGW
nie mehr als um den Faktor X Éberschreiten (Momentanwert).
(I): Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenz-
wertbestimmend ist oder atemsensibilisierende Stoffe.
(II): Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe
Anm.: Wenn die Konzentration geringer als der Çberschrei-
tungsfaktor X ist, gelten etwas lÄngere Expositionszeiten: s.
TRGS 900. Bei fehlender Spitzenbegrenzung darf der
Çberschreitungsfaktor nicht hÜher als 8 sein.
Biologischer Grenzwert (s. TRGS 903)
H : Hautresorptiver Stoff
S = Sensibilisierender Stoff
Reimo Reisemobil-center GmbH
Seite 5 von 14
www.reimo.com
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