2.2 Aufstellvorschriften und Sicherheitsabstände
Die baurechtlichen Vorschriften und feuerpolizeilichen Bestimmungen, nationale und europäischen Normen sowie
örtliche Vorschriften für die Installation und den Betrieb der Feuerstätte sind einzuhalten.
Die Feuerstätte darf nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche aufgestellt werden. Bei unzureichender Tragfähigkeit
müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung unterlegen) getroffen werden, um diese zu erreichen.
Bei der Ofenaufstellung müssen folgende Feuersicherheitsanforderungen eingehalten werden:
1. Die generelle Mindestentfernung des Gerätes nach hinten zur Aufstellwand beträgt 20 cm. Darüber hinaus ist ein
Mindestabstand von 35 cm nach beiden Seiten des Gerätes zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.
2. Vor dem Pelletkaminofen darf sich im Strahlungsbereich des Sichtfensters innerhalb von 80 cm kein Material (Möbel,
Textilien, Dekorationen usw.) befinden.
3. Erfolgt die Aufstellung des Pelletkaminofens auf einem brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Boden, benötigt dieser eine
nicht brennbare Glaskeramik- oder Stahlplatte, die den Ofen, von der Feuerraumöffnung aus gemessen, nach vorne um
mindestens 50 cm und seitlich um mindestens 30 cm überragt.
3. BRENNSTOFFE
3.1 zulässige Brennstoffe
Es dürfen in Kaminöfen nur raucharme Brennstoffe verbrannt werden.
Für den Ofen sind dies ausschließlich:
Pellets Ø 6 mm nach EN-plus (EN 14961-2) oder ÖNorm M7135 (Größenklasse HP1)
Für die optimale Verbrennung der Holzpellets müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Holzpellets müssen absolut trocken transportiert und gelagert werden. Verwenden Sie nur Pellets mit einer Restfeuchte < 10%.
- Der Lagerort muss frei von Verunreinigungen sein
- Die erforderliche Verbrennungsluft muss verfügbar sein. Diese wird bei Standardausführung des Ofens dem Aufstellraum
entnommen
- Die Zündtemperatur muss erreicht sein. Darunter versteht man die Temperatur, bei der der Brennstoff unter starker
Wärmeabgabe weiter brennt.
- Es ist verboten, zur Inbetriebnahme oder während des Betriebes flüssige Brennstoffe zu verwenden.
3.2 Feuerung in der Übergangszeit
Während der Übergangszeit (Frühling/Herbst) kann es bei Außentemperaturen über 15° C zu Zugstörungen im Schornstein
kommen. Vor Inbetriebnahme des Ofens sollten Sie daher bei diesen Temperaturen immer Ihren Schornsteinzug überprüfen,
indem Sie nur eine kleine Menge an Holzpellets in den Feuerraum zuführen, die Holzpellets anzünden und abwarten, ob die
Pellets gut abbrennen. Erst nach ausreichender Flammenbildung und schnellem Abziehen des Rauches durch das Rauchrohr
sollte die Pelletzufuhr eingeschaltet und nur mit der Reglerstellung "1" oder "2" beheizt werden (je nach ausreichendem Abbrand
der Pellets). Lässt sich kein Zug erzeugen (Holzpellets glühen / rauchen nur), sollten Sie auf die Feuerung verzichten.
3.3 Pelletfeuchte
Der Heizwert der Pellets hängt sehr stark von der Holzfeuchtigkeit ab. Je feuchter die Pellets, desto niedriger ist der Heizwert, da
ein Großteil der Energie für das Verdampfen des Wassers im Holz verbraucht wird. Die Verbrennungstemperatur sinkt, was
wiederum eine vollständige Verbrennung der Pellets verhindert. Darüber hinaus kommt es bei der Verbrennung von feuchten
Pellets zu einer gesteigerten Verrußung der Feuerraumscheiben. Der entstehende Wasserdampf im Ofen, Rauchrohr oder
Schornstein kann kondensieren und somit zu Rost und Korrosion, Rußfraß oder Versottung des Schornsteins führen.
ACHTUNG
Bei längerer Unterbrechung des Heizbetriebes (z.B. Sommer, Urlaub, Feuerungspause) ist der Pellettank komplett zu leeren.
Dadurch wird vermieden, dass die Pellets während der Unterbrechung zu viel Feuchtigkeit (bspw. aus der Raumluft) aufnehmen.
Technische Änderungen vorbehalten
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