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Vorschriften Schweiz; Belüftung Des Heizraumes; Feuerlöscher - Hargassner Neo-MHV 30 Montageanleitung

Stückholzanlage
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Inhaltsverzeichnis

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9.3.2
Vorschriften Deutschland
9.3.3

Vorschriften Schweiz

9.4
Belüftung des Heizraumes
9.5
Feuerlöscher
14
HARGASSNER Heiztechnik mit Zukunft
• FeuVO (Feuerverordnung der Bundesländer)
• VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)
Wichtige Punkte aus den VKF „Brandschutzrichtlinien" Fassung 2017
• Türen und Räume mit Feuerwiderstand El (nbb)
• Wände hinter Feuerungsanlagen sind aus nicht brennbarem Material und
müssen mindestens 0,12 m dick sein
• In separaten Heizräumen mit Feuerwiderstand El 60 (nbb) dürfen max.
10 m³ Stückholz oder Holzbriketts hinter einer Abschrankung im Abstand
von 1 m zur Feuerungsanlage gelagert werden
• Leicht entzündliche Stoffe wie Holzwolle, Stroh, Papier und dergleichen
dürfen nicht im Heizraum aufbewahrt werden
Für den Verbrennungsvorgang im Heizraum Zu- und Abluftöffnungen vorsehen
Die Größe der Zu- und Abluftöffnungen den örtlichen Bestimmun-
gen entnehmen
• Pro Kilowatt Kessel-Nennleistung mindestens einen Zuluft-Querschnitt von
10,3 cm² vorsehen, mindestens jedoch einen Gesamt- Querschnitt von
150 cm²
• Es ist sicherzustellen, dass keinerlei Beeinträchtigungen durch
Luftströmungen oder Witterungseinflüsse entstehen. Bei Abdeckgittern u. ä.
muss die Querschnittsfläche erhalten bleiben
Geprüften (alle 2 Jahre) Feuerlöscher leicht zugänglich außerhalb des
Heizraumes neben der Heizraumtür montieren:
Heizraumgröße
< 20 m²
20 - 50 m²
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
H I N W E I S
Menge Löschpulver
6 kg
12 kg
Prüfzeichen
EN3
EN3

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Diese Anleitung auch für:

Neo-mhv 35Neo-mhv 40Neo-mhv 45

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