Allgemeines
2.9.2
Hebezeuge/LKW-Aufbaukrane
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Der Bediener des Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen erfüllen.
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Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Hebezeug / den LKW-Aufbaukran bedienen.
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Das eingesetzte Hebezeug inklusive Tragmittel muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
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Die maximal erlaubte Traglast des Hebezeugs darf unter keinen Umständen überschritten werden!
3
Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät Palettengabel PGH dient ausschließlich zum Befördern von palettierten Baustoffpaketen. Das Gerät ist mit
einem hydraulisch betätigten Schwerpunktausgleich ausgestattet. Dadurch lassen sich die Gabelzinken in vollem und
leerem Zustand nach vorn und hinten neigen. Das Gerät ist über Hydraulikschläuche an das Hydraulik-System des
LKW-Ladekrans angeschlossen.
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Die Nutzhöhe ist in drei Stufen verstellbar: 1.050 mm, 1.340 mm und 1.630 mm
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Zinkenabstand stufenlos verstellbar: 340 – 1.000 mm / Zinkennutzlänge 980 mm
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Die Zinken haben einen konischen Auslauf zur optimalen Einführung unter das palettierte Paket
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Das Gerät (PGH) ist serienmäßig mit einer Lastsicherungskette (Vorschrift Berufsgenossenschaft)
ausgerüstet und somit nach EN 13155 für den Transport von Einzellasten (z.B. kunststoffverpackte,
palettierte Lasten) zugelassen.
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Generell muss bei jedem Anhebe- und Transportvorgang die Lastsicherungskette straff um das Paket
(Last) gelegt werden.
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Ohne das Anlegen einer Lastsicherungskette ist der Einsatz dieses Gerätes am LKW-Ladekran nur zum
Be- und Entladen von Baustoffpaketen vom LKW auf Baustellen – im bodennahem Bereich -
zugelassen.
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Der Einsatz des Gerätes (PGH) darf nur an Trägergeräten/Hebezeugen wie, LKW-Ladekran, Stapler oder
Portalkran, im bodennahen Bereich eingesetzt werden.
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Beim Einsatz des Gerätes am LKW Ladekran muss das Gerät während der Fahrt des LKW´ s vom
Ladekran getrennt werden.
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Beim Einsatz des Gerätes am Hochbaukran müssen die Pakete laut BGR 500 (2.8) eine blockförmige
Einheit mit der Palette bilden. Dies wird erreicht durch allseitig umschließende Schnürung,
Bandagierung, Verspannung, Verklebung, Einschrumpfung oder Pressung.
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Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz,
unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet werden.
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Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
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Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
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das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
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sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
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die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
5600.0010, 5600.0011, 5600.0025, 5600.0024
V2
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