im Sinne der EG-Richtlinie 98/37/EG „Maschinen-Richtlinie"
Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund ihrer
Konzipierung und Bauart sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den
einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinie
entspricht. Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung der Maschine verliert diese
Erklärung ihre Gültigkeit.
Bezeichnung der Maschine:
Maschinentyp:
Maschinen-Nr.:
Einschlägige EG-Richtlinien:
Angewandte
harmonisierte Normen,
insbesondere:
Angewandte
nationale Normen und technische
Spezifikationen, insbesondere:
02.06.2004
Brandschutztechnik Müller GmbH
Kasseler Str. 37-39
D-34289 Zierenberg
EG-Konformitätserklärung
Compact A
Pulversaugmaschine
EG-Richtlinie 98/37/EG „Maschinen-Richtlinie"
EG-Niederspannungsrichtlinie (73/23/EWG)
EG-Richtlinie Elektromagnetische Verträglichkeit
(89/368/EWG) i.d.F. 93/31/EWG
EN 292-1 und EN 292-2; EN 60 204-1
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Herbert Müller, Geschäftsführer