Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Mangelhaftung (Gewährleistung) - holzstar ADH Serie Betriebsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für ADH Serie:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Mangelhaftung (Gewährleistung)
12 Mangelhaftung (Gewährleistung)
Für unsere Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetz-
lichen Vorschriften. Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben,
uns von dem Mangel zu überzeugen und die Ware auf unser
Verlangen und unsere Kosten in eine unsere Werkstätten zur
Untersuchung zu bringen. Für unsere gewerblichen Kunden
gilt Folgendes:
(1) Die gelieferte Ware ist vom Kunden sofort bei Anlieferung
insbesondere auf Mängel zu überprüfen. Dabei festgestellte
offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzu-
zeigen. Transportschäden und fehlende Packstücke sind auch
dem Spediteur unverzüglich zu melden. Soweit Mängel auch
bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können,
sind diese sofort nach Entdekkung schriftlich anzuzeigen. Un-
ser Kunde hat in diesem Fall sofort die Be- und Verarbeitung
und Verwendung der bestellten Ware einzustellen. Der Kunde
hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu über-
zeugen und die Ware auf unser Verlangen und unsere Kosten
in eine unsere Werkstätten zur Untersuchung zu bringen. Nach
Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von
Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar gewesen sind, aus-
geschlossen. Bei gewerblichen Kunden entfällt die gesetzliche
Mangelhaftungsfrist von 2 Jahren.
(2) Die Mangelhaftungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrüber-
gang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag oder
Gesetz ergibt. Sollte durch den Hersteller des Liefergegen-
standes eine längere Mangelhaftungsfrist oder eine Garantie
eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus
bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab. Eine aktuelle
Liste der einzelnen Mangelhaftungsfristen und -bedingungen
bzw. der Garantiefristen- und -bedingungen der Hersteller
kann jederzeit bei uns angefordert werden.
(3) Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem
Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer
Wahl. Erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen,
dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu
ersetzen, es sei denn, das Gesetz schreibt dies vor. Schlagen
Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines
Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Besei-
tigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand
erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so
kann unser Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergü-
tung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wir
weisen unsere Kunden darauf hin, dass kein Mangelhaftungs-
fall vorliegt insbesondere bei Schäden, die beim Kunden
durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch ent-
standen sind und bei Schäden, die dadurch entstanden sind,
dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüs-
sen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Tem-
peraturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer
oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen,
Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
(4) Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge
durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu
Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche
Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den
Versand zu berechnen.
16
(5) Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche
Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung und Lagerung,
fehlerhaftem Einbau ferner nicht auf Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die
nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
(6) Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere
Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder
die unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller
autorisierten Servicepartner schließen den Mangelhaftungsan-
spruch wegen eines Fehlers aus.
(7) In Fällen positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmög-
lichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechts-
grund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) haften wir
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass
schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper ent-
standen sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von ver-
traglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei
arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches
gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haften wir im gesetzlichen Umfang,
wobei bei einer Verletzung von Kardinalspflichten unsere Haf-
tung der Höhe nach auf den typischen, voraussehbaren
Schaden beschränkt ist. Der Begriff der Kardinalspflicht wird
entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen
Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver-
trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat unser Kunde
alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurück-
zutreten.
(8) Im Falle von Datenverlusten haften wir nur, wenn unser
Kunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täg-
lich nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste
ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein
einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn die Datenver-
luste wurden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig her-
beigeführt. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausge-
schlossen.
(9) Der Umfang unserer Haftung nach dem Produkthaftungs-
gesetz bleibt unberührt.
ADH-Serie | Version 1.01

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Adh 200Adh 250Adh 305590520059052505905305

Inhaltsverzeichnis