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CarTrek 400 Gebrauchsanweisung Seite 54

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Cartrek 400 Gebrauchsanweisung
Endverbraucherlizenz
Konzession der Softwarelizenz. Diese Lizenz von Alturion gestattet es dem Lizenznehmer, eine (1) Kopie des Softwarepakets ("Software Package"),
das mit der Lizenz einmalig ausschließlich für den eigenen Gebrauch bzw. Bedarf mitgeliefert wird, zu benutzen. Das Softwarepaket beinhaltet Soft-
ware ("Software"), sofern zutreffend sowie die zugehörige Dokumentation. Diese nicht-exklusive Lizenz, die nicht das Recht auf eine Sublizenz mit
einschließt, garantiert dem Lizenznehmer das Recht, die Software zu installieren und zu benutzen mittels eines personenbezogenen einzelnen Navi-
gationsgerätes (Personal Navigation Device, PND). Die (gleichzeitige) Benutzung auf zwei oder mehreren Navigationsgeräten (PNDs) sowie die
Benutzung in örtlichen Netzwerken oder in anderen Netzwerken (einschließlich dem Internet, aber nicht auf dieses beschränkt) ist nur mit vorheriger
schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers und zusätzlichen Nutzungs- bzw. Lizenzgebühren gestattet. Entsprechend den vorangegangenen Bes-
timmungen darf der Lizenznehmer die Software nicht in einer Art und Weise benutzen, die es anderen Benutzern außer ihm ermöglicht, die Software
zu benutzen. Sofern der Lizenznehmer mehrere Lizenzen für die Software besitzt, darf er jederzeit die mit der Anzahl seiner Lizenzen übereinstim-
mende Anzahl an Kopien der Software verwenden. 2. Rechte von Alturion. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software aus gesetzlich geschüt-
zten, nicht veröffentlichten Produkten von Alturion besteht, Produkten, die Eigentum von Alturion sind und die durch Urheberrecht sowie durch Han-
dels- und Geheimhaltungsgesetze geschützt sind, die allgemein anwendbar sind in den U.S.A. und/oder in anderen Ländern. Der Lizenznehmer
erkennt weiter an und erklärt sich einverstanden damit, dass alle Rechte, Namensrechte, und sonstige Interessen in Bezug auf bzw. an der Software
Alturion vorbehalten sind und bleiben. Diese Einverständniserklärung berechtigt den Lizenznehmer nicht dazu, einen weiteren Interessenanteil an der
Software zu haben als den, der das eingeschränkte Gebrauchsrecht beinhaltet, das nach den Richtlinien dieser Vereinbarung widerrufbar ist. Alturion
behält sich alle Rechte vor, die nicht ohne weiteres dem Lizenznehmer zustehen. Die Daten, die in Kombination mit dem Software Paket verwendet
werden, sind Eigentum eines Dritten und unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen dieses Dritten. 3. Dauer Die Lizenz ist gültig ab dem
Zeitpunkt der ersten Benutzung der Software durch den Lizenznehmer und läuft bis zur Beendigung derselben. Durch Rückgabe der Software an
Alturion kann der Lizenznehmer jederzeit diesen Vertrag beenden. Alturion darf bei einem Verstoß gegen eine der genannten Bedingungen seitens
des Lizenznehmers diesen Vertrag beenden. Bei durch Verstoß des Lizenznehmers gegen einen oder mehrere Vertragsgegenstände durch Alturion
herbeigeführte Beendigung des Vertrages erklärt sich der Lizenznehmer mit der unverzüglichen Rückgabe der Software an Alturion einverstanden. 4.
Andere Beschränkungen. Diese Lizenz ist der Nachweis für eine nicht-exklusive Lizenz seitens des Lizenznehmers, mit der der Lizenznehmer die mit
dieser Lizenz an ihn verliehenen Rechte ausüben darf; die Lizenz ist vom Lizenznehmer aufzubewahren. Der Lizenznehmer darf die Software weder
vermieten, noch verleasen oder auf irgendeine andere Art und Weise kommerziell nutzen oder verwerten. Der Lizenznehmer darf die Software nicht
umbauen, in Einzelkomponenten zerlegen u. dgl., was ebenfalls gegen die oben aufgeführten Bedingungen verstoßen würde. Es ist dem Lizenz-
nehmer untersagt, die Software oder Hardware zu exportieren oder diese einem Dritten zur Verfügung zu stellen, der diese dann gesetzwidrig expor-
tiert und damit den in den U.S.A. geltenden Exportgesetzen zuwiderhandelt oder gegen andere Exportgesetze und Bestimmungen verstößt. 5. Be-
schränkte Garantie. Alturion garantiert dem Lizenznehmer lediglich, dass die Software gemäß den zum Lieferzeitpunkt gegebenen Spezifikationen
des Programms funktioniert und dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Lieferdatum ohne Ma-
terialfehler oder Qualitätsmängel bleiben wird. Unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer Alturion innerhalb der Garantiezeit von dreißig (30)
Tagen eine schriftliche Reklamation geschickt hat, erklärt Alturion sich bereit, defekte Komponenten des Softwarepakets nach einer Überprüfung
kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen. Alturion ist nicht zu Reparaturarbeiten oder dem Einsatz von Ersatzteilen verpflichtet, die durch normalen
Materialverschleiß entstehen oder die Folge von Katastrophen, teilweiser oder in der Gesamtheit unsachgemäßer Behandlung seitens des Lizenz-
nehmers sind oder durch unpassenden oder nicht genehmigten Gebrauch des Softwarepakets (einschließlich dem Gebrauch durch Dritte oder dem
Gebrauch durch nicht nutzungsberechtigte Arbeitnehmer, Berater oder Vertreter des Lizenznehmers) oder durch zweckentfremdete Verwendung der
Software sowie durch externe Gründe entstanden sind. Kein Verfahren oder anderes Anliegen wird gegen Alturion nach mehr als einem (1) Jahr nach
der Entstehung des Problems vorgebracht. Ferner greift die durch Alturion dem Lizenznehmer verliehene Garantie hinsichtlich der Hardware nur in-
soweit, wie Alturion Garantie von dem entsprechenden Hardwarelieferanten bzw. Hardwarefabrikanten erhält. 6. Haftungsbeschränkung. ALTURION
HAFTET IN KEINER WEISE FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, WIRTSCHAFTLICHE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DURCH DIE VER-
WENDUNG BZW. DEN UNSACHGEMÄßEN GEBRAUCH DES SOFTWAREPAKETS ENTSTEHEN; EBENSO WENIG ÜBERNIMMT ALTURION DIE
HAFTUNG FÜR DIE VERWENDETE SOFTWARE, DOKUMENTATION ODER HARDWARE, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHEN SCHÄDEN HIN-
GEWIESEN WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSCHREITET DIE HAFTUNG SEITENS ALTURION DEN DURCH DEN LIZENZNEHMER GEZAHLTEN
BETRAG FÜR DAS SYSTEM. Ferner macht Alturion den Lizenznehmer hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam, dass er nicht während der Fahrt,
d.h. solange sein Auto sich fortbewegt, das Softwarepaket bedient. Der Lizenznehmer sollte seine gesamte Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr und
dem Geschehen auf der Straße sowie der Bedienung seines Fahrzeuges widmen. Durch den Gebrauch des Softwarepakets erkennt der Lizenz-
nehmer an, dass Alturion und seine Partner, Angestellten und Aktionäre zu keinerlei Handlung hinsichtlich der Benutzung und / oder der Bedienung
des Softwarepakets verpflichtet sind. 7. Rechtsmittel. Eine Zuwiderhandlung gegen obige Bestimmungen durch den Lizenznehmer würde Alturion
unwiderruflichen Schaden zufügen, was Alturion neben den sonstigen gesetzlich geregelten Entschädigungen zu Schadenersatz per gerichtlicher
Verfügung und / oder zu Schadenersatz in angemessenem Umfang berechtigen würde. 8. Geltendes Recht. Dieser Vertrag bzw. diese Vereinbarung
wird nach belgischem Recht gehandhabt. 9. Änderungen und Ergänzungen. Sollte eine Vertragsbedingung seine Gültigkeit verlieren oder von einem
Gericht oder einer anderen zuständigen Instanz als nicht mehr einklagbar erklärt werden, so soll hierdurch die Wirkung des Vertrages im Übrigen nicht
berührt werden. 10. Keine Verzichterklärung. Sollte eine der Parteien bei einer Zuwiderhandlung gegen die genannten Vertragsbestimmungen keine
rechtlichen Schritte gegen die (vertragsbrüchige) Gegenpartei unternehmen, so bedeutet dies nicht, dass sie zu diesem oder einem zukünftigen
Zeitpunkt bei weiteren Zuwiderhandlungen auf ihr Recht verzichtet, ihr Recht einzuklagen. 11. Beschränkte Rechte. BESCHRÄNKTE RECHTE:
Sollte dieses Produkt für oder durch die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erworben werden, wird es mit beschränkten Rechten gelie-
fert. Benutzung, Vervielfältigung oder Mitteilungen durch die U.S.-Regierung sind den Einschränkungen wie beschrieben in Subparagraph (c)(1)(ii) der
Rights in Technical Data and Computer Software, Absatz DFARS 252.227-7013, und in Subparagraph (c)(1) und (2) der Commercial Computer
Software - Restricted Rights auf 48 CFR 52.227-19, sowie Absatz 18-52.227-86(d) des NASA Supplement to the FAR, sofern zutreffend, bzw. in
weiteren Folgebestimmungen, unterworfen. Der Vertragspartner / Hersteller ist Alturion N.V., Vollickstraat 67, 1785 Brussegem, Belgium. 12. Regi-
strieren Sie Ihr Alturion GPS Navigationssystem innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum auf www.alturion.com/registration. Sollte das Produkt 30
Tage nach dem Kaufdatum (oder danach) noch nicht registriert sein, kann der Käufer keinen Gebrauch vom technischen Support und dem Zugang
zum Alturion Auto Update Service machen. Die Seriennummer der Software ist Ihre persönliche Seriennummer. Sollten Sie diese Daten an Dritte
weitergeben, wird Ihnen der Zugang zum Alturion Auto Update Service verweigert. 13. Die Benutzung der Software in Kombination mit einer Back-
End-Lösung zur ungesetzlichen Nachforschung von Daten Dritter ist nicht gestattet. Wenn Sie eine Back-End-Lösung an das Alturion GPS-Navigati-
onssystem anschließen, fallen zusätzliche Benutzungsgebühren für den Gebrauch der Kartendaten an. Für Rückfragen bezüglich der Preise setzen
Sie sich bitte mit Alturion NV in Verbindung. © Copyright 2001 - 2006 Alturion N.V. Alle Recht vorbehalten. Alle erwähnten Produktnamen sind Waren-
zeichen bzw. eingetragene Warenzeichen ihrer jeweiligen Eigentümer. Die in dieser Gebrauchsanweisung verwendeten Fotos und Abbildungen
können ohne Ankündigung geändert werden und dienen lediglich zu Erläuterungszwecken.
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