Lichttaster der Baureihen OT 32 und OT 52
1. Umgebungsbedingungen
1) Betrieb bei einer Umgebungstemperatur von -25°C bis + 55°C.
2) Betrieb in einem Spannungsbereich von 9,6 V - 30 V DC.
3) Aufnehmbare Fremdlichtintensität beim Empfänger: max. 10.000 Lux Glühlampe nlicht und max. 30.000 Lux
Sonnenlicht.
4) Eine Spannungsspitze von über 500 V ± (1,2 x 50) µs kann die Elektronik irreparabel beschädigen; daher sollte
ein Element zur Aufnahme von Spannungsstößen verwendet werden.
5) Die Verwendung in einer Umgebung mit übermäßig viel Dampf, Staub oder ätzenden Gasen sollte vermieden
werden.
6) Der Sensor ist zwar wasserdicht, dennoch kann er nicht unter Wasser oder bei unmittelbarem Kontakt mit
Regen zur Erkennung von Objekten eingesetzt werden,
2. Anschlüsse
1) Vor dem Anschluss an Spannung, sollte die Verdrahtung sorgfältig überprüft werden, da die Elektronik durch
fehlerhafte Anschlüsse beschädigt werden kann.
2) Es sollten Lastrelais mit einer Nenn-Betriebsspannung von 12V DC oder 24V DC verwendet werden. Beim An-
schluss der Elektronik an das Lastrelais muss auch der Betriebsspannungsabfall (1,2 V) berücksichtigt werden.
3) Es ist ebenfalls zu beachten, dass beim Anlegen einer Last von über 100 mA der Ausgangstransistor beschädigt
wird
4) Läuft die Verdrahtung zum Fotoschalter an Hochspannungs- oder Stromleitungen entlang, kann dies (aufgrund
induktiver Störungen) zu Fehlbetrieb oder Beschädigungen der Bauteile führen. Die Verdrahtung sollte daher
getrennt verlaufen.
5) Verlängerungskabel sollten einen Querschnitt von mindestens 0,3mm
sein.
6) Bei der Montage des Foto-Sensors ist auch darauf zu achten, dass das Gerät selbst nicht von einem Hammer
oder ähnlichem Werkzeug getroffen wird, da sonst Fehlschaltungen auftreten können.
7) Die Umpolung von Hell EIN auf Dunkel EIN kann mit dem pinken Leitungsdraht vorgenommen werden. Für die
Funktion Hell EIN verbindet man den pinken Draht mit dem Pluspol, für die Funktion Dunkel EIN mit dem Mi-
nuspol.
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BEDIENUNGSANLEITUNG • Änderungen vorbehalten! Stand: Dezember 2004
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haben und nicht länger als 100 Meter
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