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  • DEUTSCH, seite 22
D. GÜTEZEICHEN UND MARKEN
Gemäß Art. 26 der ital. gesetzesv. Rechtsv. D.Lgs. Nr. 49 vom 14. März 2014 „Durchführung
der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEE)" und Art. 9 der ital.
gesetzesv. Rechtsv. D.Lgs. Nr. 188 vom 20. November 2008 „Durchführung der Richtlinie
2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren"
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne, das am Gerät oder der Verpackung angebracht ist, weist
darauf hin, dass das Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer getrennt von anderen Abfallstoffen entsorgt
werden muss, um dessen angemessene Bewirtschaftung und Recycling zu ermöglichen.
Der Nutzer muss daher das Altgerät bei geeigneten städtischen Mülltrennungsstellen für Elektro- und
Elektronikaltgeräte (kostenlos) oder bei einem Händler abgeben, wobei Folgendes zu beachten ist:
- Bei Kleinstgeräten, d. h. solchen, bei denen keine Außenseite länger als 25 cm ist, ist die kostenlose Abgabe
ohne Kaufverpflichtung bei Händlern mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von über 400
m2 vorgesehen. Händler mit einer geringeren Verkaufsfläche sind nicht zur Entgegennahme verpflichtet.
- Bei größeren Geräten (mit einer Seitenlänge von mehr als 25 cm) ist die Abgabe bei allen Händlern „1 gegen 1"
vorgesehen, d. h., das Gerät darf nur beim Händler abgegeben werden, wenn ein neues, gleichwertiges Produkt
gekauft wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Gerät die folgenden Batterien oder Akkus enthält, die nicht vom
Endnutzer entfernt werden können: CR2354. Diese Batterien oder Akkus dürfen nur von qualifizierten
Fachleuten entfernt werden. Die Entsorgung hat gemäß der Richtlinie 2006/66/EG und den innerstaatlichen
Durchführungsbestimmungen getrennt und nicht mit dem Siedlungsabfall zu erfolgen, um Schäden für
Umwelt und Gesundheit zu vermeiden.
Die angemessene Trennung und anschließende Bewirtschaftung des Altgeräts und der Altbatterien
oder -akkus für ein etwaiges Recycling oder die umweltverträgliche Entsorgung tragen dazu bei,
negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen zu vermeiden, und fördern die
Wiederverwendung und/oder Wiederverwertung der Materialien, aus denen das Gerät sowie die Batterien
oder Akkus bestehen.
Die missbräuchliche Entsorgung des Produkts und der darin enthaltenen Batterien oder Akkus seitens des
Nutzers führt zur Verhängung von Strafen gemäß den geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften.
„Athena erklärt hiermit, dass das Produkt GK-GETHM-0002 die wesentlichen Anforderungen der
EMV-Richtlinie 2014/30/EG und der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU erfüllt. Der vollständige Text der
Erklärung steht auf der Website http://cloud.athena.eu/s/Rk4cZtMQ1peUOH0 zur Verfügung."
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