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Ersatzteile; Garantieausschluss - pellenc FIXION 2 Gebrauchsanleitung

Bindegerät
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Die Garantie ist somit fester Bestandteil des von PELLENC verkauften Produkts.

10.1.2.1.2. ERSATZTEILE

Die kommerzielle Garantie deckt ferner Original-Ersatzteile von PELLENC ab, ohne Arbeitsstunden, wobei
bestimmte Ersatzteile eines Produkts hiervon ausgenommen sind.
10.1.2.2. DAUER DER GARANTIE
-
10.1.2.2.1. ALLGEMEINES
Ansprüche im Rahmen der kommerziellen Garantie von PELLENC können für akkubetriebene PELLENC-Geräte
innerhalb von zwei (2) Jahren ab der Lieferung an den Endkunden geltend gemacht werden, für alle anderen Pro-
dukte von PELLENC innerhalb von einem (1) Jahr.
10.1.2.2.2. ERSATZTEILE
Für Ersatzteile von PELLENC, die im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen ausgetauscht werden, gilt die kom-
merzielle Garantie für akkubetriebene PELLENC-Geräte innerhalb von zwei (2) Jahren ab der Lieferung des Pro-
dukts von PELLENC an den Endkunden, für alle anderen Produkte von PELLENC innerhalb eines (1) Jahres.
Bei akkubetriebenen Geräten von PELLENC gilt für nach dem 12. Nutzungsmonat im Rahmen von Garantiean-
sprüchen ausgetauschte Ersatzteile die Garantie ein (1) Jahr.

10.1.2.2.3. GARANTIEAUSSCHLUSS

Von der kommerziellen Garantie ausgeschlossen sind Produkte, die in unüblicher Weise gebraucht oder unter
Betriebsbedingungen und zu Zwecken eingesetzt wurden, die von den vom Hersteller für die Nutzung vorgesehe-
nen abweichen, insbesondere bei Missachtung der in dieser Gebrauchsanweisung vorgegebenen Betriebsbedin-
gungen.
Die Garantie erlischt auch bei Schlag, Sturz, Fahrlässigkeit, mangelnder Überwachung oder Wartung sowie bei
Veränderungen des Produkts. Von der Garantie ausgeschlossen sind ebenfalls alle Produkte, die durch den End-
kunden verändert, umgebaut oder modifiziert wurden.
Für Verschleißteile und/oder Betriebsstoffe können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden.
10.1.2.3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE KOMMERZIELLE GARANTIE
-
10.1.2.3.1. INBETRIEBNAHME DES PRODUKTS UND ANMELDUNG DER INBETRIEBNAHME
Der VERTRAGSHÄNDLER verpflichtet sich dazu, spätestens acht Tage nach der Übergabe des Produkts an den
Endkunden das Formular zur Anmeldung der Inbetriebnahme auszufüllen und dieses auf der Website www.pellen-
c.com, unter „Extranet" im Menü „Garantien und Schulungen" mithilfe des ihm von PELLENC übermittelten Benut-
zernamens zu aktivieren.
Wurde die Anmeldung der Inbetriebnahme nicht aktiviert, übernimmt PELLENC keine kommerzielle Garantie und
der VERTRAGSHÄNDLER trägt allein die Kosten, ohne seine im Rahmen der Garantie erbrachten Leistungen
gegenüber dem Endkunden abrechnen zu können.
Der VERTRAGSHÄNDLER ist ebenfalls verpflichtet, die Garantiekarte oder die Bescheinigung der Garantie und
Inbetriebnahme für ausgelieferte Selbstfahrer auszufüllen, nachdem diese vom Endkunden mit Datum und Unter-
schrift versehen wurde.
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BINDEGERÄT FIXION 2
29_133084-E

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