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Garantien; Allgemeine Garantieleistungen; Gesetzliche Gewährleistung; Kommerzielle Garantie Von Pellenc - pellenc FIXION 2 Gebrauchsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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10. GARANTIEN

10.1. ALLGEMEINE GARANTIELEISTUNGEN

10.1.1. GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG
10.1.1.1. GEWÄHRLEISTUNG FÜR VERSTECKTE MÄNGEL
-
Unabhängig von der kommerziellen Garantie gemäß Artikel II legt Artikel 1641 des französischen Bürgerlichen
Gesetzbuches fest, dass „der Verkäufer verpflichtet ist, die Gewährleistung für einen versteckten Mangel zu über-
nehmen, der den bestimmungsgemäßen Gebrauch so sehr erschwert, dass der Käufer in Kenntnis des Mangels
die Ware nicht oder nur gegen Preisnachlass gekauft hätte."
Gemäß Artikel 1648 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches „ist der Anspruch wegen Sachmängeln vom
Käufer innerhalb einer Frist von zwei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels, geltend
zu machen."
10.1.1.2. GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEI SACHMÄNGELN
-
Gemäß Artikel L.217-4 des französischen Verbrauchergesetzbuches (Code de la consommation) ist der Verkäufer
verpflichtet, einen dem Kaufvertrag gemäßen Gegenstand zu liefern und haftet für die bei der Lieferung bestehenden
Vertragswidrigkeiten.
Er haftet ferner für Vertragswidrigkeiten, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Montage
ergeben, soweit letztere ihm aufgrund des Vertrages oblag oder diese unter seiner Verantwortung erfolgt ist.
Gemäß Artikel L.217-5 des französischen Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation) „ist der Gegen-
stand vertragskonform":
1.
Wenn er sich für den Zweck eignet, der von einem vergleichbaren Gegenstand üblicherweise zu erwarten ist,
sowie gegebenenfalls:
• wenn er der vom Verkäufer gelieferten Beschreibung entspricht und die Eigenschaften besitzt, die dieser
dem Käufer in Form eines Musters oder Modells präsentiert hat;
• wenn er die Eigenschaften aufweist, die ein Käufer aufgrund der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers,
Herstellers oder seines Vertreters rechtmäßig erwarten kann, insbesondere aufgrund von Werbung und
Kennzeichnung;
2.
oder wenn er die in einer Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegten Eigenschaften aufweist bzw. für
jeden besonderen Gebrauch durch den Käufer geeignet ist, der dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht und von
diesem akzeptiert wurde.
Gemäß Artikel L.211#12 des französischen Verbrauchergesetzbuches „verjährt der Anspruch wegen Vertragswid-
rigkeit nach zwei Jahren ab Lieferung des Gegenstandes."

10.1.2. KOMMERZIELLE GARANTIE VON PELLENC

10.1.2.1. INHALT
-
10.1.2.1.1. ALLGEMEINES
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung können Endkunden Ansprüche im Rahmen der kommerziellen Garan-
tie für Produkte von PELLENC geltend machen. Diese deckt den Austausch und Ersatz von als unbrauchbar aner-
kannten Teilen oder von Teilen mit Bearbeitungs-, Montage- oder Materialfehlern ab, unabhängig von der Ursache.
BINDEGERÄT FIXION 2
29_133084-E
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