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Sagem MY C3-2 Bedienungsanleitung Seite 58

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Reparatur oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die von einer von der SAGEM SA nicht ermächtigten Person vorgenommen
wurde (unsachgemäßes Öffnen des Telefons).
Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte Verpackung des an SAGEM SA zurückgesendeten Telefons
zurückzuführen sind.
Die normale Abnutzung von Telefon und Zuberhörteilen.
Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:
Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Verbindung zum Internet, z. B. Unterbrechungen der Zugangsnetze, der
Zusammenbruch der Leitung des Abonnenten oder seines Gesprächspartners. Übertragungsprobleme (unzureichende geografische
Abdeckung des Gebiets durch die radio-elektrischen Sender, Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder schlechte Qualität
der Telefonleitungen ...), Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server, Benutzergeräte) bzw. Fehler des Übertragungsnetzes
(Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder schlechte Qualität des Netzwerks ...).
Frequenzänderungen des Mobilfunknetzes, die nach dem Verkauf des Telefons vorgenommen wurden.
Lieferung neuer Softwareversionen.
Aktuelle Wartungsarbeiten: Lieferung von Verbrauchsmaterialien, Installation oder Austausch dieser Verbrauchsmaterialien ...
Reparatur eines ohne die schriftliche Zustimmung von SAGEM SA geänderten oder hinzugefügten Telefons bzw. Nachbesserung einer
ohne die schriftliche Zustimmung von SAGEM SA geänderten oder hinzugefügten Software.
Funktionsstörungen, die Folge der Verwendung von Produkten oder Zubehör sind, die nicht mit dem Telefon kompatibel sind.
Mobiltelefone, die an SAGEM SA zurückgesendet wurden und nicht die Rückgabebestimmungen für das spezifische Telfon erfüllen,
für das die Gewährleistung gilt.
Das Abändern eines SIM-Benutzerschlüssels sowie Reparaturen, die aufgrund des Abändern eines SIM-Benutzerschlüssels in einer
Funktionsstörung des Telefons resultieren, sofern dies ohne Zustimmung des Netzbetreibers durchgeführt wurde.
5.
In den Fällen des Gewährleistungsausschlusses und nach Ablauf der Garantiefrist hat der Kunde von SAGEM SA einen Kostenvoranschlag
einzuholen, den er vor der Rücksendung an den Kundendienst akzeptieren muss. Die Reparatur- und Versandkosten (hin und zurück), die in
dem vom Kunden anerkannten Kostenvoranschlag aufgeführt sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Diese Bestimmungen gelten, sofern mit dem Kunden keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Sollte eine dieser
Bestimmungen gegen eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts verstoßen, wird diese Bestimmung ungültig.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
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Garantie

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