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Garantie

Der Hersteller übernimmt für dieses Lautsprecher-
produkt eine Garantie auf einwandfreie Funktion
aller Teile. Die Garantie beginnt mit dem Erwerb
des Systems vom Anwender. Sie hat eine Laufzeit
von zwei Jahren. In dieser Zeit werden alle Her-
stellungsmängel, die auf Fabrikationsfehlern beru-
hen kostenlos repariert oder ersetzt. Die Garantie
ist ausgeschlossen, wenn die Lautsprecher un-
sachgemäß benutzt werden. Dazu gehört insbe-
sondere eine Überlastung der Lautsprecher durch
clippende oder fehlerhafte Endstufen, zu hohe
elektrische Leistungen, Stürzen der Gehäuse oder
ähnlichem.
Im Detail heißt es:
1. Syrincs gewährleistet, daß die fabrikneuen Pro-
dukte frei von Fabrikations- und Materialmängeln
sind; die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.
Beim Erwerb gebrauchter Produkte ist die Ge-
währleistung ausgeschlossen. Die Gewährlei-
stungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum.
2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen
von Syrincs nicht befolgt, Änderungen an den Pro-
dukten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt je-
de Gewährleistung, wenn der Käufer eine entspre-
chende substantiierte Behauptung, daß erst einer
dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat,
nicht widerlegt.
3. Der Käufer muß die Mängel unverzüglich, spä-
testens jedoch innerhalb einer Woche nach Ein-
gang der Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung inner-
halb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdek-
kung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß das
Produkt nicht der Gewährleistung entspricht, ver-
langt Syrincs nach Wahl, daß:
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur
und anschließenden Rücksendung an Syrincs ge-
schickt wird;
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät be-
reithält und ein Mitarbeiter von Syrincs beauftragt
MAN-CarBp4_pdf.sdw
wird, der die Reparatur durchführt.
5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener
Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Her-
absetzung der Vergütung oder Rückgängigma-
chung des Vertrages verlangen.
6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausge-
schlossen.
7. Gewährleistungsansprüche gegen Syrincs ste-
hen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind
nicht abtretbar.
EG-Konformitätserklärung
Für die folgend bezeichneten Erzeugnisse:
SYRINCS BP 218-1300, BP 18-650, BP 15-500, BP 12-300, BP 10-200, BP 8-150, BP 6.5-100
wird hiermit bestätigt, daß Sie den Schutzanforderungen entsprechen, die in der Richtlinie 89/336/EWG des Rates zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit festgelegt sind;
außerdem entsprechen sie den Vorschriften des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) vom 9. No-
vember 1992.
Diese Erklärung gilt für alle Exemplare, die nach den anhängenden Fertigungszeichnungen - die Bestandteil dieser Erklärung sind - her-
gestellt werden.
Zur Beurteilung der Erzeugnisse hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit wurden folgende einschlägige harmonisierte Nor-
men herangezogen:
DIN EN 55013 : 08-1991
DIN EN 55020 : 05-1995
DIN EN 50082-1:03-1993
Diese Erklärung wird verantwortlich für den Hersteller
abgegeben durch
Geschäftsführer
Braunschweig, den
Schluss
Wir hoffen Ihnen mit den Hinweisen und Erläute-
rungen geholfen zu haben und wünschen Ihnen
viel Freude am Musikgenuß mit Ihrem neuen
SYRINCS CAR - Subwoofer.
Sollten Sie Anregungen, Hinweise, Kritik oder Fra-
gen haben, wenden Sie sich bitte an uns oder Ih-
ren Fachhändler. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Seite 14
Ihr Syrincs-Team

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