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Garantie - Syrincs BP 6.5 SXA Anleitung

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MAN-BP 6.5 SXA1_.sdw
Bild: Anschlussfeld BP 6.5 SXA

Garantie

Der Hersteller übernimmt für dieses Lautsprecherprodukt eine Garantie auf einwandfreie Funktion aller Teile. Die
Garantie beginnt mit dem Erwerb des Systems vom Anwender. Sie hat eine Laufzeit von zwei Jahren. In dieser Zeit
werden alle Herstellungsmängel, die auf Fabrikationsfehlern beruhen kostenlos repariert oder ersetzt. Die Garantie
ist ausgeschlossen, wenn die Lautsprecher unsachgemäß benutzt werden. Dazu gehört insbesondere eine Überla-
stung der Lautsprecher durch clippende oder fehlerhafte Endstufen, zu hohe elektrische Leistungen, Stürzen der
Gehäuse oder ähnlichem.
Im Detail heißt es:
1. Syrincs gewährleistet, daß die fabrikneuen Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewähr-
leistungsfrist beträgt 2 Jahre. Beim Erwerb gebrauchter Produkte ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Ge-
währleistungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum.
2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Syrincs nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge-
nommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entspre-
chen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst ei-
ner dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
3. Der Käufer muß die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferge-
genstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt wer-
den können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß das Produkt nicht der Gewährleistung entspricht, verlangt Syrincs nach
Wahl, daß:
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an Syrincs geschickt wird;
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Mitarbeiter von Syrincs beauftragt wird, der die Re-
paratur durchführt.
5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7. Gewährleistungsansprüche gegen Syrincs stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
A
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