ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
WICHTIG, BITTE AUFMERKSAM LESEN.
DIESE ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG") IST EINE VERBINDLICHE VEREINBARUNG ZWI-
SCHEN IHNEN, DEM ENDBENUTZER (DER "LIZENZNEHMER") UND EATON INTELLIGENT POWER LIMITED, IRLAND
ODER EINEM IHRER PARTNERUNTERNEHMEN („EATON" ODER „LIZENZGEBER"). DURCH DEN DOWNLOAD, DIE
INSTALLATION ODER DIE NUTZUNG DIESES SOFTWAREPRODUKTES ERKLÄREN SIE, DER LIZENZNEHMER, SICH MIT
DEN BEDINGUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. LESEN SIE DIE BESTIM-
MUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE NUTZEN.
1.0 Definitionen
1.1 Dokumentation. „Dokumentation" bezeichnet die Bedienungsanleitungen und Handbücher für die In-
stallation und Nutzung der Software, unabhängig davon, ungeachtet, ob sie über das Internet, auf CD-
ROM, DVD, in Papierform oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
1.2 Software. „Software" bezeichnet die Computerprogramme, für welche der Lizenznehmer laut der Ver-
einbarung lizenziert ist, die entsprechende Dokumentation und, soweit möglich, ihre Updates. Alle Com-
puterprogramme werden nur in Objektcode (maschinenlesbarer Form) lizenziert, mit der Ausnahme, dass
einige Programme begrenzte Teile in Quellcodeform (menschenlesbarer Form) enthalten können.
1.3 Aktualisierung. „Aktualisierung" bedeutet: (a) zusätzliche Programme, falls und wenn diese von Eaton
entwickelt und vertrieben werden und Fehlerbehebungen oder andere Programmfunktionen für die Soft-
ware enthalten können, und (b) eine spätere Version der Software, falls und wenn sie von Eaton entwi-
ckelt wird. Eine Aktualisierung beinhaltet keine zukünftigen Versionen, neuere Versionen, Optionen oder
Produkte, die Eaton separat lizenziert.
2.0 Softwarelizenz
2.1 Eigentum. Eaton oder seine Dritt-Lizenzgeber behalten alle Titel, Urheberrechte und andere Eigen-
tumsrechte und das Eigentum an der Software, unabhängig von den Medien, auf denen das Original oder
etwaige Kopien aufgezeichnet oder korrigiert werden können.
2.2 Lizenzierung. Der Lizenznehmer erwirbt weder ausdrücklich noch stillschweigend andere Rechte als
die in diesem Vertrag ausdrücklich gewährten. Eaton gewährt dem Lizenznehmer eine beschränkte, wi-
derrufbare, nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software in Verbindung mit dem
Betrieb von Eaton-Produkten, zu denen die Software gehört, oder anderen Produkten, wie von Eaton in
der Dokumentation beschrieben.
2.3 Einschränkungen und Anforderungen. Der Lizenznehmer darf und wird es Dritten nicht erlauben, die
Software oder irgendeine Komponente davon (einschließlich der Dokumentation) zu modifizieren, anzu-
passen, zu entschlüsseln, zu extrahieren, zu verbessern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompi-
lieren oder zu disassemblieren oder abgeleitete Werke auf der Basis der Software (einschließlich der Do-
kumentation) zu erstellen, oder auf andere Weise versuchen, einen von der lizenzierten Software abgelei-
teten Quellcode zu erstellen oder diese Software auf eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu re-
duzieren, außer in dem Umfang, in dem die vorstehende Einschränkung durch das anwendbare Recht
oder die anwendbare Open-Source-Lizenz für eine in die Software integrierte Open-Source-
Softwarekomponente (falls vorhanden) verboten ist. Der Lizenznehmer darf die Software in keinem Fall
verändern. Der Lizenznehmer darf die Software nur in Verbindung mit dem Betrieb der Eaton-Produkte,
auf die sich die Software bezieht, oder zusammen mit anderen Produkten verwenden, die von Eaton in
der Dokumentation beschrieben werden. Urheberrechte und internationale Verträge schützen die Soft-
ware, einschließlich der Dokumentation. Unbefugtes Kopieren der Software, der Dokumentation oder
Teilen davon ist ausdrücklich untersagt. Der Lizenznehmer darf ohne Eatons vorherige schriftliche Ge-
Bedienungsanleitung Serie SEFELEC 5x
200
V1.06