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Sicherheit; Unfallschutz Und Sicherheit; Sicherheitshinweise - Schwamborn BEF 204 Originalbetriebsanleitung

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DE Bodenfräsmaschine BEF 204

2 Sicherheit

2 Sicherheit
Dieses Kapitel enthält eine Zusammenfassung der
wichtigsten Informationen zur Sicherheit im Umgang
mit der Maschine.

2.1 Unfallschutz und Sicherheit

Die nachfolgenden Ausführungen stimmen überein
mit Gesetzen, Richtlinien und Veröffentlichungen wie:
— EU‐Richtlinie Maschinen
— EU‐Richtlinie Produkthaftung
— Gesetz über Technische Arbeitsmittel
— Gesetz über Gerätesicherheit
— Gesetz über Produkthaftung
Die Betriebsanleitung ist für den Bediener sowie für
das Personal zur Wartung, Pflege und Instandset­
zung der Maschine und soll zusammen mit der ge­
samten Technischen Dokumentation dabei helfen,
— Gefahren abzuwenden
— die bestimmungsgemäßen Einsatzmöglichkeiten
der Maschine zu nutzen
— Ausfallzeiten und Reparaturkosten zu vermeiden
— die Funktion der Maschine zu erhalten
— die Lebensdauer der Maschine zu erhöhen
Hersteller und Betreiber der Maschine müssen die
Inhalte und Bestimmungen der EU‐Richtlinien beach­
ten. Die Wirksamkeit aller Maßnahmen ist grundsätz­
lich vom sicherheitskonformen Zusammenwirken aller
Beteiligten, also des Herstellers, des Betreibers und
des Bedienungspersonals abhängig.
Alle Gesetze und Richtlinien (z. B. die geltende Richt­
linie zur Abfallbeseitigung), Unfallverhütungsvor­
schriften und die allgemein anerkannten sicherheits­
technischen Regeln müssen bei Arbeiten an und mit
der Maschine eingehalten werden!

2.2 Sicherheitshinweise

Diese Maschine wurde nach neuestem Stand der
Technik und nach anerkannten sicherheitstechni­
schen Regeln gebaut. Damit wird größtmögliche Ar­
beitssicherheit gewährt. Dennoch können von der
Maschine Gefahren für Gesundheit und Leben von
Personen oder Schäden an Sachwerten ausgehen.
An der Maschine dürfen nur Personen arbeiten,
die hiermit beauftragt und entsprechend qualifi­
ziert sind!
Wenn an der Maschine Schäden oder Mängel
festgestellt werden, durch die Personen oder
Sachen gefährdet werden können, muss die
Maschine sofort außer Betrieb gesetzt und die
weitere Benutzung bis zur völligen Instandset­
zung verhindert werden!
Das für die Maschine zuständige Bedien‐ und
Wartungspersonal muss sicherstellen, dass nie­
mand während des Betriebs bzw. der Wartungs­
arbeiten in den Gefahrenbereich der Maschine
gelangen kann!
Verletzungsgefahr bei demontierten bzw. funkti­
onsuntüchtigen Sicherheitseinrichtungen! Die
Sicherheitseinrichtungen müssen vor Inbetrieb­
nahme auf Vollständigkeit und Funktionsfähig­
keit geprüft werden!
Sicherheitseinrichtungen müssen während des
Betriebes montiert sein!
Bei Arbeiten an der Maschine (Einrichtung, War­
tung, Instandhaltung, Reparatur, Reinigung
u.s.w.) ...
... muss die Stromversorgung der Maschine
vom Netz getrennt sein
(Netzverbindung [13, Fig. A/C] trennen)!
Lebensgefahr durch hohe elektrische Span­
nung! Die Maschine darf nur an Stromnetze mit
Fehlerstrom‐Schutzeinrichtung angeschlossen
werden!.
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