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Sicherheitsbestimmungen - Bauer Kompressoren CAPITANO 140-B Betriebsanleitung

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2 | Zu Ihrer Sicherheit

2.7 Sicherheitsbestimmungen

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Die folgende Auflistung der Sicherheitsbestimmungen erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und Aktualität und gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
Sicherstellen, dass die äquivalenten Vorschriften des Betreiberlandes einge-
halten werden.
Sicherstellen, dass alle weiteren für den Betrieb oder das Fördermedium gel-
tenden gesetzlichen Regeln und Vorschriften, insbesondere Sicherheitsvor-
schriften, eingehalten werden.
Für Inbetriebnahme und Betrieb von Kompressoranlagen als Füllanlagen sind in der
Bundesrepublik Deutschland folgende Vorschriften, Verordnungen und berufsge-
nossenschaftliche Regeln zu beachten:
14. ProdSV – Druckgeräteverordnung - Vierzehnte Verordnung zum Produktsi-
cherheitsgesetz vom 27. September 2002
ProdSG – Produktsicherheitsgesetz - Gesetz über die Bereitstellung von Pro-
dukten auf dem Markt vom 8. November 2011
BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung - Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln vom 3. Februar
2015
Zur Konkretisierung der Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung die TRBS (Tech-
nische Regeln für Betriebssicherheit) und TRGS (Technische Regeln für Gefahrstof-
fe) beachten:
TRBS 1111 - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung -
TRBS vom 5. September 2006
TRBS 1201 - Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen An-
lagen - TRBS vom 6. August 2012
TRBS 1203 - Befähigte Personen - TRBS vom 17. März 2010
TRBS 2141 - Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderun-
gen - TRBS vom 31. Januar 2007
TRBS 3145 / TRGS 725 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithal-
ten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren - TRBS / TRGS vom 14. Juni
2013
TRBS 3146 / TRGS 726 - Ortsfeste Druckanlagen für Gase - TRBS / TRGS vom
14. April 2014
Wird ein Hochdruckkompressor zum Füllen von Druckgasbehältern (Flaschen) oder
zur Versorgung von pneumatischen Systemen verwendet, so gelten für Inbetrieb-
nahme und Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsgenossenschaftli-
chen Vorschriften, Regeln, Information und Grundsätze für Sicherheit und Gesund-
heit bei der Arbeit, insbesondere:
BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention (Ausgabe 04/2005;
01/2008; 01/2009)
BGR 500 / DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln (Ausgabe
10/2004; 07/2005; 09/2005; 11/2005; 12/2005; 03/2006; 08/2006;
10/2006; 03/2007; 04/2008)
Hinweise zum Erlaubnisverfahren und zur Prüfung vor Inbetriebnahme von
Füllanlagen
A_Profi-Line_002_de
BETRIEBSANLEITUNG
18.12.2018

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