BETRIEBSANLEITUNG
18.12.2018
Gefahren durch Pneumatik
Arbeiten an pneumatischen Einrichtungen dürfen nur von geschulten Personal mit
speziellen Kenntnissen und Erfahrung in der Pneumatik vorgenommen werden.
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Alle Leitungen, Schläuche und Verschraubungen regelmäßig auf Undichtigkei-
ten und äußerlich erkennbare Beschädigungen prüfen. Beschädigungen umge-
hend beseitigen oder beseitigen lassen. Austretende Druckluft bzw. Gase kön-
nen zu Verletzungen und Bränden führen.
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Zu öffnende Systemabschnitte und Druckleitungen vor Beginn der Reparatur-
arbeiten drucklos machen.
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Druckleitungen fachgerecht verlegen und montieren. Anschlüsse nicht ver-
wechseln. Armaturen, Länge und Qualität der Druckleitungen müssen den An-
forderungen entsprechen.
Gefahren durch Gas, Staub und Rauch
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Bei Arbeiten mit erstickenden Gasen die Sauerstoffkonzentration im Raum mit
einem mobilen Gasmessgerät überwachen.
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Bei Arbeiten in engen Räumen für ausreichend Lüftung sorgen und ggf. vor-
handene nationale Vorschriften beachten.
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Schweißarbeiten, Brennarbeiten oder Schleifarbeiten an und neben der Ma-
schine nur durchführen, wenn dies ausdrücklich genehmigt ist.
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Zur Vermeidung von Explosionsgefahr vor dem Schweißen, Brennen und
Schleifen Maschine und deren Umgebung von Staub und brennbaren Stoffen
reinigen und für ausreichend Lüftung sorgen.
Gefahren durch Öle, Fette und andere chemische Substanzen
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Beim Umgang mit Ölen, Fetten und anderen chemischen Substanzen die für
das Produkt geltenden Sicherheitsvorschriften beachten.
Gefahren durch Lärm
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Schallschutzeinrichtungen an der Maschine müssen während des Betriebs in
Schutzstellung sein.
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Vorgeschriebenen persönlichen Gehörschutz tragen.
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