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Technische Daten; Internationale Herstellergarantie; Garantieerklärung Für Hardware; Inanspruchnahme Der Garantieleistung - Agatec LT 200 Bedienungsanleitung

Automatischer laser
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LT200-5langues
12/01/08

• Technische Daten

Reichweite*
Genauigkeit*
Betriebsdauer
Schutzart
Abmessungen
* Variiert je nach eingesetztem Laser. Die Genauigkeit hängt vom
Strahldurchmesser und der Entfernung vom Laser ab.

6. Internationale Herstellergarantie

GARANTIEERKLÄRUNG FÜR HARDWARE
Der Hersteller garantiert dem ursprünglichen Endabnehmer
("Kunden"), dass das Produkt bei normalem Gebrauch während
einer Dauer von zwei (2) Jahren, oder im Falle einer
Verlängerung der Garantiefrist durch den Hersteller
entsprechend länger, frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern
ist, vorausgesetzt, die Betriebs- und Wartungsanweisungen wer-
den strikt befolgt, insbesondere bei extremer und/oder
andauernder Anwendung/Gebrauch. Die Garantiefrist beginnt
mit dem nachgewiesenen Kaufdatum (oder, sofern anwendbar,
dem Lieferdatum oder dem Datum des Abnahmeberichtes). Im
Rahmen dieser Herstellergarantie verpflichtet sich der Hersteller
ausschliesslich dazu, das fehlerhafte Produkt oder Teile davon
nach Wahl und auf Kosten von dem Hersteller entweder zu
ersetzen, zu reparieren oder den für das Produkt bezahlten
Kaufpreis zurückzuerstatten. Für reparierte oder ausgetauschte
Produkte bzw. -teile gewährt der Hersteller eine Garantie für die
Dauer von neunzig (90) Tagen ab dem Versanddatum oder bis
zum Ablauf der ursprünglichen Garantiefrist, wobei der jeweils
längere Zeitraum massgebend ist. Alle ersetzten Produkte oder -
teile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Von dieser
Garantieerklärung ausgeschlossen sind Produkte von
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www.Manualslib.com
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150 m in detection mode
30 m in remote mode
Fein
± 1 mm
Grob ± 2.5 mm
50 Stunden; 9V Alkaline
Wasserdicht (IP66+)
15 x 8 x 3.5 cm / 2 kg
manuals search engine
Drittherstellern und Verbrauchsmaterialien wie beispielsweise
Reflektoren, Glühbirnen und Sicherungen.

INANSPRUCHNAHME DER GARANTIELEISTUNG

Der Kunde muss innerhalb der Garantiefrist entweder beim
autorisierten Händler von dem Hersteller oder einem
Servicecenter von dem Hersteller eine Garantieleistungs-
Genehmigung beantragen. Hierzu ist vom Kunden ein datierter
Beleg über den Kauf des Produktes bei dem Hersteller oder
einem seiner autorisierten Händler sowie eine Beschreibung des
Defektes beizubringen. Der Hersteller ist für Produkte oder -teile,
welche er ohne Garantieleistungs-Genehmigung erhält, nicht
leistungspflichtig. Das reparierte oder ersetzte Produkt bzw. -teil
wird an den Kunden geliefert. Der Hersteller übernimmt die
Versandkosten für die reparierten oder ersetzten Produkte bzw. -
teile. Der Hersteller haftet nicht für Transportschäden. Der Hersteller
legt den Erfüllungsort der Garantiearbeiten nach eigenem Ermessen
fest. Für Produkte, welche Teil einer festen Installation sind, ist der
Erfüllungsort am Ort dieser Installation und der Kunde hat den
Hersteller für die Garantieleistungen zu entschädigen, sofern der
Ort dieser Installation nicht der gleiche Ort ist, an den das Produkt
ursprünglich installiert oder geliefert wurde.
AUSSCHLIESSLICHKEIT DER GARANTIEERKLÄRUNG
Bei einem Garantiefall richtet sich der Anspruch des Kunden
ausschliesslich nach der vorstehenden Garantieerklärung. Die
vorerwähnte Garantieerklärung gilt ausschliesslich und ersetzt
alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien,
Bedingungen und Bestimmungen, seien sie tatsächlicher oder
gesetzlicher Natur, einschliesslich solcher, welche sich auf die
marktübliche Qualität, die Eignung für einen bestimmten
Gebrauch, zufriedenstellende Qualität oder Beachtung der
Rechte Dritter beziehen, welche alle ausdrücklich aus-
geschlossen werden. Der Hersteller ist nicht haftbar, wenn der
angebliche Mangel durch Missbrauch, Fahrlässigkeit,
unsachgemässe Installation, ungenügende Wartung,
Missachtung von Betriebsanweisungen, unerlaubte Öffnungs-,
Reparatur- oder Veränderungs-Versuche des Produktes durch den
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