[Die Informationen zur vorgeschlagenen persönlichen Schutzausrüstun-
gen haben nur eine beratende Funktion. Eine vollständige Risikoab-
schätzung sollte vor der Verwendung des Produktes durchgeführt wer-
den, um einzuschätzen, ob sich die angezeigten persönlichen Schutzaus-
rüstungen für die örtlichen Gegebenheiten eignen. Die persönliche
Schutzausrüstung sollte konform zu den maßgeblichen EU-Standards
sein.]
5.1 Regelmäßige Pflege
Die regelmäßige Pflege der Maschine muss mindestens einmal pro
Woche durchgeführt werden. Dies verhindert Störungen und beugt
Verschleißerscheinungen vor.
Bei Auffälligkeiten, die während der regelmäßigen Pflege in Augen-
schein treten, ist der Aufsichtführende zu informieren! Dieser muss
umgehend die Behebung oder eine Wartung veranlassen oder den
Rühle-Service verständigen!
Pflegeplan:
a) Maschine gemäß der Reinigungsanleitung zerlegen und dabei
auf Schwergängigkeit, Materialabrieb oder sonstige Ver-
schleißspuren achten.
b) Abschneidmesser mit dem Messerschärfer abziehen und auf
sonstige Beschädigungen oder Klingenausbrüche überprüfen.
c) Gattermesser in den Messerebenen mit dem Messerschärfer
beidseitig abziehen und auf sonstige Beschädigungen oder
Klingenausbrüche überprüfen.
Gattermesser müssen mindestens alle 50 Arbeitsstunden
auf einer rutschfesten Unterlage nachgeschliffen werden
unter Anwendung von geringem Druck mit Hilfe eines
Rühle-Messerschärfer!
Schneidezentrum SR 2 BiTurbo
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