14.1 Arbeitsfläche
Zur Durchführung einer korrekten photometrischen Messung müssen das
Gerät und das Fahrzeug auf einer ebenen Arbeitsfläche positioniert sein.
Wenn das nicht möglich sein sollte, müssen das Scheinwerfereinstellgerät und
das
Fahrzeug
Höhenunterschied platziert werden. Diese darf eine Neigung von 0,5 % nicht
überschreiten.
Die Messergebnisse sind unzuverlässig, wenn das Fahrzeug und
das Gerät auf Flächen mit ungleichmäßigen Höhenunterschieden
und nicht einwandfrei eben platziert sind.
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zumindest
auf
einer
Fläche
mit
gleichmäßigem