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Hinweise Zur Behandlung Von Häuslichem Abwasser; Hinweise Zu Störstoffen - Mall Umweltsysteme SanoClean Anleitung Zur Bedienung, Eigenkontrolle Und Wartung

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Hinweise zur Behandlung von häuslichem Abwasser
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Hinweise zur Behandlung von häuslichem Abwasser
Häusliches Abwasser stammt in der Regel aus Toiletten, Duschen und Waschbecken,
Waschmaschinen zur Textilreinigung, Küchen und Spülmaschinen.
Die Schmutzstoffe lassen sich in drei Kate-
gorien einteilen:
1. Mechanisch abtrennbare Stoffe wie
Toilettenpapier, Hygieneartikel, Speisereste
2. Gelöste, biologisch abbaubare Stoffe wie Kot,
Urin, Tenside, Speiserückstände
3. Gelöste, nicht biologisch abbaubare Stoffe
wie Desinfektionsmittel, Farbreste, Haus-
haltschemikalien
Die Kategorie 1
wird in der Vorreinigungsanlage abgetrennt und
gesammelt. Eine Vermeidung dieser Stoffe
(z. B. durch Entsorgung über den Hausmüll bei
Hygieneartikeln wie Damenbinden, Tampons ...)
führt zu einer direkten Einsparung von Primär-
schlamm und damit zu geringeren Betriebskosten.
Hinweise zu Störstoffen
Unzulässige Einleitungen entsprechend DWA Arbeitsblatt A 115 Abs. 3
Stoffe, die die Funktionsfähigkeit der Kanalisation
n
beeinträchtigen, giftige, übelriechende oder
explosive Dämpfe und Gase bilden sowie Bau-
und Werkstoffe in stärkerem Maße angreifen,
dürfen nicht in eine öffentliche Abwasseranlage
eingeleitet werden.
Hierzu gehören insbesondere:
Abfallstoffe (auch in zerkleinertem Zustand), z. B.:
n
Kehricht, Müll, Schutt, Glas, Schlamm, Asche,
Küchenabfälle, Fasern; Trester, Trub, feststoff-
haltige Schlempe, hefehaltige Rückstände, Molke,
Latices, Lederreste, Borsten, Silagesickersaft,
Abfälle aus Schlachtung und Tierkörperverwer-
tung;
erhärtende Stoffe, z. B.: Zement, Kalk, Kalkmilch,
n
Gips, Mörtel, Kartoffelstärke, Kunstharze, Bitumen,
Teer;
feuergefährliche, explosionsfähige Gemische
n
bildende Stoffe, z. B.: abscheidbare, emulgierte
und gelöste Leichtflüssigkeiten wie Benzin,
Heizöl, Schmieröle, Spiritus, Farben, Lacke,
Phenole, Carbide, die Acetylen bilden;
Die Kategorie 2
wird in der biologischen Stufe der Kleinkläranlage
abgebaut. Bakterien, die in Flocken Lebensge-
meinschaften bilden oder auf Festkörpern siedeln,
verwenden die biologisch abbaubaren Stoffe als
Nahrung. Hierzu benötigen sie ausreichend Sauer-
stoff. Die Stoffe werden abgebaut und die Bakteri-
en wachsen.
Die Kategorie 3
sind Stoffe, die die Prozesse stören und daher ver-
mieden werden sollen. Die nachfolgende Liste stellt
übliche Stoffe dar, die nicht eingeleitet werden
dürfen.
Öle, Fette, z. B.: abscheidbare und emulgierte öl-
n
und fetthaltige Stoffe pflanzlichen oder tierischen
Ursprungs;
aggressive und/oder giftige Stoffe, z. B.: Säuren,
n
Laugen und Salze, Stoffe zur Pflanzenbehand-
lung und Schädlingsbekämpfung, Stoffe, die mit
Abwasser reagieren und dadurch schädliche
Produkte oder Wirkungen erzeugen, Schwerflüs-
sigkeiten, z.B. TRI und PER, Chloroform, Tetra-
chlorkohlenstoff, Dichlorethylen;
Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Spül-
n
und Waschmittel, die zu unverhältnismäßig großer
Schaumbildung führen;
Tierfäkalien, z. B.: Jauche, Gülle, Mist;
n
Dämpfe und Gase, z. B.: Chlor, Schwefelwasser-
n
stoff, Cyanwasserstoff sowie Stoffe, die solche
Gase bilden.
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