ZEITWEILIGES ANHALTEN DES
ROLLERS (MIT FAHRER AN BORD)
Beim Anhalten des Rollers (ohne Verlas-
sen desselben durch den Fahrer), muss
weder die Neigungsperre noch die Fest-
stellbremse eingelegt werden.
Beide Systeme müssen jeweils in Ab-
hängigkeit von den Straßenbedingungen
eingesetzt werden (z.B. Parken an Stei-
gungen, usw....).
Es ist zwingend notwendig,
einen oder beide Füße auf dem
Boden abzustützen und einen der
Bremshebel (Integralbremshebel
oder -pedal) gedrückt zu halten,
falls die Neigungssperre nicht ein-
geschaltet ist.
Bitte beachten, dass ein
eventuelles Einlegen der Feststell-
bremse notwendigerweise das Ab-
stellen des Rollers mit sich bringt.
Weitere Informationen fi nden Sie
im Abschnitt „Feststellbremse" in
diesem Kapitel.
ABSTELLEN DES ROLLERS
Beim Abstellen des Rollers (und dem
Verlassen desselben durch den Fahrer),
muss:
•
die Neigungssperre eingeschaltet
werden;
•
die Feststellbremse eingelegt wer-
den;
•
die
Lenkradsperre
eingeschaltet
werden
Den Roller unter Beachtung
der Straßenverkehrsordnung des
jeweiligen Landes parken.
Die Neigungssperre nur bei
Roller in vertikaler Position einle-
gen.
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