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Hawle 985 Bedienungs- Und Wartungsanleitung Seite 2

Be- und entlüftungsgarnitur für abwasser und trinkwasser
Inhaltsverzeichnis
4. Inbetriebnahme und Druckprüfung
Vor
einer
Druckprüfung
armatur unterhalb des Ventils zu schließen.
Nach erfolgreicher Druckprüfung ist die Absperrarmatur langsam zu öffnen und das BEV einer Funktions- und Sichtprüfung
unter Betriebsdruck zu unterziehen.
Beim Befüllen der Rohrleitung ist die maximale Füllgeschwindigkeit einzuhalten (DVGW-Merkblatt W 334). Vor dem Be-
füllen der Rohrleitung ist sicher zu stellen, dass die Entlüftungseinrichtungen der Schächte die anfallenden Luftmengen
ableiten können.
Achtung: Werden Druckleitungen mit einer zusätzlichen Druckluftspülung betrieben, so ist das BEV für diesen Betriebsfall
zu schließen oder alternativ mit einem Entlüftungsstop Best.-Nr. 986ES, der diese Funktion automatisch ausführt, auszu-
rüsten. Die Nachrüstung von bereits eingebauten BEV/BEG mit einem Entlüftungsstop ist möglich.
5. Wartung - Instandhaltung der Be- und Entlüftungsgarnitur Best.-Nr. 985
BEV/BEG sind entsprechend DVGW W 392 mindestens 1 x pro Jahr und insbesondere in Abwasserdruckleitungen mit
hohem Verschmutzungsgrad häufiger zu warten.
Arbeiten an BEV/BEG sind nur von entsprechend geschultem Personal vorzunehmen. Wir empfehlen die erste Wartung
nach einem Zeitraum von ca. 4 - 8 Wochen durchzuführen und nach dem Ergebnis dieser Wartung die weiteren Wartungs-
intervalle festzulegen.
Die Funktionssicherheit des BEV wird durch regelmäßige Kontrollen erhöht.
Vor allen Wartungsarbeiten ist das BEV durch Schließen der Absperrarmatur vom Rohrnetz zu trennen. Der Überdruck im
BEV ist durch kurzzeitiges Öffnen des Kugelhahns abzulassen.
Beim Betreten von Schachtbauwerken sind grundsätzlich die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Wir emp-
fehlen bei Arbeiten in Schächten, eine Zwangsbelüftung des Bauwerkes vorzunehmen und Wartungsarbeiten nur bei ab-
geschalteten Pumpen durchzuführen.
Nach Wartungsarbeiten ist eine ordnungsgemäße Druckprüfung entsprechend den gültigen Regeln und Vorschriften durch-
zuführen.
5.1. „Kleine" Wartung
Das Hawle Be- und Entlüftungsventil ist mir einer seitlichen Spülöffnung und einem Spülanschluss auf dem 3/2-Wege-Kugel-
hahn versehen, die eine sehr einfache Wartung ermöglichen. Bei der Wartung wird sauberes Wasser über den Spülanschluss
am 3/2-Wege-Kugelhahn in das Be- und Entlüftungsventil gedrückt und über die untere Spülöffnung eventuelle Schmutzteile
herausgespült.
Ablauf:
5.1.1. Die Absperrarmatur über das abgewinkelte Betätigungsrohr mit einer Halbumdrehung (im Uhrzeigersinn) schließen -
Betätigungsrohr muss dazu vorher um 180° umgesetzt werden!
5.1.2. Achtung: Das BEV steht auch nach Absperren der Absperrarmatur unter Druck. Deshalb den Kugelhahn auf dem
seitlichen Spülrohr nur nach Montage eines Schlauches an dem dafür vorgesehenen Spülanschluss vorsichtig öffnen und
eventuell austretendes Medium gefahrlos ableiten.
5.1.3. Ist das austretende Medium verhältnismäßig sauber, kann unter Umständen auf die weiteren Wartungsschritte ver-
zichtet werden.
5.1.4. Den Spülanschluss des 3/2-Wege-Kugelhahns mit einer Spülleitung verbinden und den Kugelhahn mit einer Viertel-
drehung in Richtung Schachtboden öffnen (Roter Betätigungshebel steht senkrecht nach unten).
5.1.5. Gespült wird, bis nur noch sauberes Wasser austritt. (Gespült wird in der Regel mit „sauberem" Wasser, eventuell mit
Reinigungszusätzen, Druck nicht größer als 2 bar).
5.1.6. Abbauen der Spülleitungen und schließen der beiden Kugelhähne (Achtung: der 3/2-Wege-Kugelhahn muss so ge-
dreht werden, dass der Griff waagerecht in Richtung Schachtaußenseite steht - Beschriftung am Griff beachten)!
5.1.7. Absperrarmatur unterhalb des BEV langsam (gegen den Uhrzeigersinn) öffnen. Nach dem Öffnen das Betätigungs-
rohr wieder um 180° umsetzen (Sicherung gegen selbsttätiges Entriegeln des Be- und Entlüftungsventiles)!
5.1.8. Sichtkontrolle aller Verbindungen und Spülöffnungen.
11/2015
der
Rohrleitung
ist
das
BEV
außer
Betrieb
zu
nehmen.
-2-
-2-
Dazu
ist
die
Absperr-
Änderungen vorbehalten
Mat.-Nr.: 589
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