Achten Sie auf die Freigängigkeit eines
eventuell vorhandenen Heckscheibenwischers.
Die Fahrräder werden immer wechselseitig
angeordnet (Abb. b).
Mit den Haltekrallen (11) werden die Fahrräder
am Rahmenrohr, der Lenk- oder Sattelstange
gehalten. Die Haltekrallen müssen immer
horizontal montiert werden. Bei
Nichtbeachtung besteht Kollisionsgefahr mit
dem Rahmen des Elektroantriebs (Abb. n).
Zusätzlich zu den Haltekrallen, sind die
Fahrräder mit einem handelsüblichen
Spanngurt mit dem Grundrahmen des
Fahrradträgers zu verbinden und dadurch zu
sichern (Sh. zusätzlich Anleitung Safety-Gurt).
Das Vorder- und Hinterrad mit den
Ratschenbändern in der Radschale festzurren
(Abb. d).
9. Allgemeine Gebrauchs- und Sicherheitshinweise:
1. Die Befestigung des EuroCarry ist vom Fahrzeugführer regelmäßig zu überprüfen.
2. Das Transportgut darf rechts und links nicht wesentlich über den Fahrzeugrand hinausragen.
Zulässig lt. StVO: Abstand vom äußeren Punkt des Transportgutes bis zur Mitte des
Rücklichtes nicht mehr als 40 cm. Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht breiter als 2,5 m sein.
Verantwortlich für Träger und Ladung ist lt. StVO (§§ 22, 23) der Fahrzeugführer.
3. Durch die am Heck des Fahrzeugs angebrachte Ladung wird die vom Fahrzeughersteller
vorgegebene Achslastverteilung verändert. Diese Veränderung darf nicht zu einem
Überschreiten der zulässigen Achslasten führen.
4. Fahrräder sind beim Transport nicht mit Planen und Abdeckungen zu schützen. Verlierbare
Teile o.ä. sind zu entfernen und die Vorderräder mit Zurrgurten zu fixieren.
5. Bei auch nur teilweiser Verdeckung von lichttechnischen Einrichtungen und/oder des
amtlichen Kennzeichens durch den EuroCarry, oder die mitgeführte Ladung, sind die
entsprechenden Einrichtungen zu wiederholen.
6. Der gleichzeitige Betrieb eines Anhängers und eines Heckträgers ist nicht zulässig.
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