2 Inspektion (Funktionsprüfung)
2.1 Salz nachfüllen
Hinweise: Durch den Abschluss eines Wartungsvertrags stellen Sie die ter-
mingerechte Abwicklung aller Wartungsarbeiten sicher.
Das Betriebshandbuch befindet sich im Kapitel H, Punkt 6 der
Betriebsanleitung.
Die regelmäßige Inspektion können Sie selbst durchführen. Es ist empfeh-
lenswert, die Enthärtungsanlage zunächst in kurzen Abständen, dann nach
Bedarf zu prüfen. Mindestens alle 2 Monate ist eine Inspektion zwingend
notwendig.
Den Umfang der Inspektionsarbeiten entnehmen Sie der nachstehenden
Übersicht.
Übersicht: Inspektionsarbeiten
Rohwasserhärte bestimmen. (Wasserprüfeinrichtung „Gesamthärte")
Weichwasserhärte (0 °dH) bzw. bei Enthärtungsanlage mit Verschneide-
ventil Härte bestimmen. (Wasserprüfeinrichtung „Gesamthärte")
Einstellung der Steuerung prüfen:
a) Uhrzeit
b) Rohwasserhärte
Salzstand im Salztank prüfen. Falls nötig, Salz nachfüllen (vgl. 2.1)
Vorsicht! Beim Unterschreiten des Mindestsalzfüllstands kommt es zum
Härtedurchbruch.
Mindestsalzfüllstand (vgl. Technische Daten, Kapitel C) beachten. Bei Ent-
härtungsanlagen ohne entsprechende Angabe spätestens bei einem Füll-
stand von wenigen Zentimetern Salz nachfüllen.
Salzverbrauch in Abhängigkeit vom verbrauchten Wasservolumen beurtei-
len.
Hinweis: Geringe Schwankungen sind normal und lassen sich technisch
nicht verhindern. Bei erheblichen Abweichungen Kundendienst rufen.
Dichtheit Steuerventil zum Kanal überprüfen (im Betriebszustand).
Warnung! In den Salztank eingebrachte Verunreinigungen können die
Wasserqualität beeinflussen.
Beim Nachfüllen von Salz auf hygienisch einwandfreie Arbeitsweise achten.
Vorsicht! Unlösbare Fremdstoffe im Salz können Störungen am Soleven-
til und am Injektor des Steuerventils verursachen. Für die zuverlässige
Funktion der Enthärtungsanlage sind definierte Eigenschaften des Salzes
notwendig.
Nur Salztabletten nach EN 973 Typ A verwenden.