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delko SV 17H Betriebsanleitung Seite 7

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– Bei Bauarbeiten „unter Tage" dürfen ausschließlich
Maschinen mit Dieselmotor eingesetzt werden. Da-
bei ist unbedingt darauf zu achten, daß alle Abgase
ausreichend abgesaugt werden und ausreichend ge-
sundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Vor
Arbeitspausen und zum Arbeitsschluß hat der Maschi-
nenführer die Bodenverdichtungsmaschine auf trag-
fähigem und möglichst waagerechtem Gelände ab-
zustellen; auf geneigtem Gelände ist die Maschine
zusätzlich gegen Abrutschen zu sichern.
– Die Wirksamkeit von Bedien- und Stellteilen darf nicht
unzulässig beeinflußt oder aufgehoben werden.
– Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht verändert ,de-
montiert oder sonstwie in ihrer Wirkung beeinflußt
werden.
– Nach Wartungsarbeiten oder Reparaturen sind alle
Sicherheitseinrichtungen Wirksamkeit zu prüfen. Die-
se Prüfung darf nur von einer Fachkraft vorgenom-
men werden, die aufgrund Ihrer Ausbildung in der Lage
ist, den arbeitssicheren Zustande der Maschine zu
beurteilen.
– Das Nachfüllen von Kraftstoff ist so vorzunehmen,
daß dieser nicht an heiße Motorenteile gelangen kann.
– Der Maschinenführer darf während des Betriebes der
Maschine den Maschinenführerplatz nicht verlassen.
Vor Arbeitspausen hat der Maschinenführer den Mo-
tor der Maschine stillzusetzen.
– Die Maschine ist so zu führen, daß Quetschungen
des Maschinenführers zwischen Maschine und fe-
sten Gegenständen vermieden werden.
– Die Maschine ist so abzustellen, daß sie nicht um-
kippen kann.
– Auf Transportfahrzeugen ist die Maschine so abzu-
stellen, daß sie nicht umkippen oder verrutschen
kann.
– Instandhaltungsarbeiten sind unter Beachtung der Be-
triebsanleitung durchzuführen.
– Vor Beginn jeder Arbeitsschicht hat der Maschinen-
führer die Wirksamkeit der Bedien- und Sicherheits-
einrichtungen, sowie die ordnungsgemäße Anbrin-
gung der Schutzeinrichtungen zu prüfen.
– Während des Betriebes ist die Maschine vom Maschi-
nenführer auf ihren betriebssicheren Zustand zu über-
wachen.
– Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen oder
andere Mängel, die den sicheren Betrieb der Maschi-
ne beeinträchtigen, festgestellt, ist der Aufsichtfüh-
rende unverzüglich zu verständigen.
– Bei Mängeln, die Personen gefährden, ist der Betrieb
der Maschine sofort einzustellen.
Bodenverdichtungsmaschinen sind, entsprechend den
Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen
nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich durch
einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand
zu prüfen. Die Prüfungsergebnisse sind schriftlich fest-
zuhalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung auf-
zubewahren.
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