1
Allgemeine Hinweise
•
Bestimmung
Der Türantrieb TSA 160 Invers bzw. TSA 160 Z Invers ist ausschließlich als Kraftantrieb zum
motorischen, gesteuerten Schließen und selbsttätigen Öffnen von Drehfl ügel-Anschlagtüren bestimmt.
Anderer Einsatz als dieser bestimmungsgemäße Gebrauch wie alle Veränderungen am Produkt sind
unzulässig.
Beachten Sie die "GEZE Produktinformationen für Türschließer".
•
Normen
Bei der Projektierung wie bei Betrieb des Antriebes sind für Deutschland
-
BG-Regel 232 (herausgegeben vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften)
-
bei Betrieb als Zuluftöffnung in Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung sind die einschlägigen Normen und
Richtlinien zu beachten
Wir empfehlen dringend, bereits in der Planungsphase eine Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzbehörde
vorzunehmen
-
Normen DIN 18650 -1/ -2
und für Länder außerhalb Deutschlands die länderspezifi schen Vorschriften zu beachten.
•
Sicherheitsanalyse (Gefahrenanalyse)
Die motorische Schließkraft des TSA 160 (Z) Invers führt zu einer erheblichen Gefahrenquelle ganz speziell
im Bereich der Nebenschließkante (Seite des Bandes). Die davon ausgehende Quetschgefahr für Hände
kann beispielsweise durch den Einsatz von "klemmfreien Türen" vermieden werden.
Als Alternative sind elektronische Überwachungen durch Anwesenheitssensoren auf der Band- und Bandgegenseite
möglich, siehe Anschlussplan 70423-9-9758
Gemäß der Maschinenrichtlinie 98/37/EG und der DIN 18650 muss vor Inbetriebnahme der Türanlage eine
Sicherheitsanalyse (Gefahrenanalyse) durchgeführt werden und die Türanlage gemäß CE-Kennzeichnungsrichtlinie
98/68/EWG gekennzeichnet werden.
•
Haftungsbeschränkung
Die Firma GEZE übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden, welche sich aufgrund der
Angaben in dieser Anleitung zu diesem Türantrieb ergeben.
Technische Änderungen, welche zur Verbesserung oder Weiterentwicklung des Produktes dienen, können
jederzeit ohne besondere Ankündigung eingeführt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei unserem Kundendienst.
3