16. Garantiebedingungen
Mit dieser Garantie gewährleistet die Firma skywalk GmbH & Co KG für ihre Surfkites der Marke FLYSURFER (im
Folgenden kurz: FFLYSURFER) dem in der Garantiekarte angeführten Inhaber (im Folgenden kurz: Inhaber) für
200 Stunden kiten, höchstens aber für die Dauer von 24 Monaten gerechnet vom Tag des Ersterwerbes, dass das
Gerät mit der jeweiligen Seriennummer keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweist. Sofern während der
Garantiezeit Material- bzw. Verarbeitungsfehler auftreten, wird FLYSURFER bei Einhaltung der nachstehend
angeführten Bedingungen das Gerät unentgeltlich reparieren oder mangelhafte Teile austauschen. Ist die
Verbesserung des Mangels nicht möglich oder unwirtschaftlich, erhält der berechtigte Inhaber auf Wunsch ein
nach Art und Qualität gleichwertiges, neues Gerät gegen Bezahlung des um den Zeitwert des beschädigten
Gerätes verminderten Kaufpreis. Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder normalen Verschleiß
zurückzuführen sind (z. B. Depowerleine, Rollen und V-Leinen) sowie Mängel, welche die Gebrauchstauglichkeit
des Gerätes nicht oder nur unerheblich beeinflussen sind von der Garantie ausgenommen. Die Entscheidung, ob
ein Schaden auf unsachgemäßem Gebrauch beruht trifft im Zweifel FLYSURFER nach bestem Wissen und
Gewissen unter Berücksichtigung der Angaben des Inhabers. Der Anspruch auf Garantieleistung steht
ausschließlich dem Inhaber des Gerätes gegenüber FLYSURFER zu.
Bedingungen für Garantieleistungen:
a) Die Garantiekarte ist sofort nach Kauf des Kites an FLYSURFER zu senden. Garantieleistungen werden erst
ab dem Datum des Posteingangs der vollständig ausgefüllten Garantiekarte bei FLYSURFER gewährt.
Ersatzleistungen für Schäden, die vor diesem Zeitpunkt eingetreten sind werden nicht erbracht.
b) Die Garantie- und Ersatzleistungen gelten nur für private Sport- und Freizeitausübung, nicht also zum Beispiel
bei gewerblicher Nutzung.
c) Im Schadensfall ist das Gerät und der Kaufvertrag an FLYSURFER oder an einen autorisierten
Generalvertreter zu übersenden. Reparaturen oder Austausch beschädigter Teile werden ausschließlich von
FLYSURFER durchgeführt. Werden diese Arbeiten von Dritten vorgenommen, besteht keinerlei Ersatzanspruch.
d) Der Zeitwert des Gerätes ist ausschließlich wie folgt zu ermitteln: Der Wertverlust ist mit 4 % pro Monat ab dem
Tag des Ersterwerbes (Datum des Kaufvertrages) anzusetzen, wobei im ersten Jahr als Bemessungsgrundlage
der Kaufpreis (Nachweis durch den Inhaber durch Kaufvertrag), in den beiden Folgejahren jeweils der nach
diesen Kriterien zum 31.12. des Vorjahres noch bestehende Zeitwert heranzuziehen ist.
e) Sämtliche zur Abwicklung von Garantie- oder Ersatzleistungen erforderlichen Transporte des Gerätes und von
Ersatzteilen werden auf Kosten und alleiniges Risiko des Inhabers durchgeführt. Altteile (im Fall eines
Totalschadens des gesamten Gerätes) gehen in das Eigentum von FLYSURFER über.
f) Die von FLYSURFER zu erbringenden Garantie- und Ersatzleistungen beschränken sich auf die in der
Garantiekarte ausdrücklich genannten Leistungen, der Ersatz anderer Mängel oder Schäden, insbesondere
Mangelfolgeschäden, Erfüllungsinteresse etc., ist ausgeschlossen. Dem Inhaber zustehende gesetzliche
Ansprüche bleiben hiervon jedoch unberührt. Gewährleistungsrechte hat der Inhaber seinem Verkäufer (=
unmittelbarer Vertragspartner) geltend zu machen. Sofern eine Garantieleistung erbracht wurde, ist jeder weitere
Garantieanspruch erloschen. Gesetzliche Gewährleistungsfristen bestehen neben dieser Garantie und werden
nicht verlängert.
g) Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn der Mangel vor Ablauf der 24-monatigen Garantiefrist
spätestens binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich oder per E-Mail FLYSURFER gegenüber geltend
gemacht wird. Mängel die erst nach Ablauf der Garantiezeit geltend gemacht werden, sind von der
Garantieleistung auch dann nicht umfasst, wenn sie innerhalb der Garantiezeit nicht erkennbar waren.
Sofern die oben genannten Bedingungen nicht vollständig erfüllt sind, ist FLYSURFER berechtigt,
Garantie- oder Ersatzleistungen abzulehnen.
Die gesetzliche Garantie wird durch die FLYSURFER Garantie nicht eingeschränkt.
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