Zu kurz gelagertes, noch feuchtes Holz hat nur etwa die Hälfte seines möglichen
Heizwertes!
Lufttrockenes naturbelassenes Stückholz wie z.B. Spalt-, Scheit- bzw. Rundholz.
Hartholz: 7 -12 cm
Weichholz: 4 - 8 cm
Richtwert für Lagerung (bei trockener Lagerung):
Weichholz: 1 ½ bis 2 Jahre
Hartholz: 2 bis 2 ½ Jahre
Presslinge aus Spänen, die nicht unter Verwendung von Bindemittel hergestellt sind und
einen Durchmesser > 5 cm aufweisen, sofern 50 % Spalt- oder Scheitholz beigemischt
wird. Der Anteil an Presslingen darf somit max. 50 % betragen.
Schreinereiabfälle aus naturbelassenem Holz, soweit keine Holzschutzmittel aufge- tragen oder
enthalten sind. Kantenlänge > 10 cm.
Der Brenner mit Regelung ist ausschliesslich für die Verbrennung der oben angeführten
Holzbrennstoffe und Holzmischungen geeignet. Bei Verwendung anderer Brennstoffe übernehmen
wir keine Gewährleistung für die Funktion und Lebensdauer der Anlage.
Die Verbrennung von Abfällen sowie von Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde oder
dessen Beschichtung aus halogenhaltigen Verbindungen besteht, ist in Heizungsanlagen nicht
gestattet, weil neben der Entstehung von hochgiftigen Abgasen auch durch diese chemischen
Verbindungen schwere Korrosionsschäden in der Nachverbrennungskammer und im
Wärmetauscher entstehen können.
Bitte beachten Sie die Brennstoffe die nicht verfeuert werden dürfen:
Sägemehl, Späne, Kohle und Koks
Verleimte Holzresten
Kunststoffbeschichtete Holzabfälle
Abfälle jeglicher Art
REINIGEN DER ANLAGE
Tägliche Reinigung
Feuertüre öffnen und mit Schürgerät die Asche durch die Bodenklappe in die
Aschenschublade befördern. Kontollieren ob die Verbrennunfgsluft ungehindert durch die
vorgesehenen Schlitze strömen kann.
Periodische Reinigung
Aschenschublade entleeren, bevor sie ganz voll ist.
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