Instandhaltung
11.3 Ersatzteile
11.3.1 Bestellung von Ersatzteilen
Ersatzteilbestellung gemäß Ersatzteilliste.
11.3.2 Bestellung von Normteilen
Handelsübliche Normteile können im freien
Handel bezogen werden.
Beachten Sie dabei genau die Angaben in der
Teileliste, insbesondere Bauart, Abmessun-
gen, Festigkeitsklasse usw.
11.4 Service / Kundendienst
Für Arbeiten (insbesondere den Einbau von
Ersatzteilen sowie Wartungs- und Reparatur-
arbeiten), die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind, steht Ihnen unser Service
zur Verfügung (siehe Deckblatt dieser Be-
triebsanleitung).
Bei Rücksendungen von Aggregaten Folgen-
des beachten:
· Vor dem Versand:
Aggregat rückstandsfrei entleeren,
−
wie in Kapitel 10.1, "Entleeren", S. 31,
beschrieben.
Aggregat innen und außen reinigen,
−
wie in Kapitel 11.1, "Wartung", S. 33, be-
schrieben.
· Das Aggregat muss komplett, d.h. nicht
demontiert, geliefert werden.
· Für den Versand sollte nur die Originalver-
packung verwendet werden.
· Jedem Aggregat muss eine vollständig
ausgefüllte „Erklärung zur gesundheitlichen
Unbedenklichkeit und zum Umweltschutz",
S. 47 beiliegen.
· Das Original-Typenschild des Aggregats
muss ordnungsgemäß angebracht, intakt
und leserlich sein.
Alle Gewährleistungsansprüche verfallen
für Aggregate, die ohne Original-
Typenschild oder mit zerstörtem Original-
Typenschild zu einer Schadensbegutach-
tung geliefert werden.
610.48060.01.000
Prematic AG, Märwilerstrasse 43, 9556 Affeltrangen www.prematic.ch
11.5 Dekontamination und Unbedenklichkeits-
erklärung
Gefahr durch brennbare, ätzende
oder giftige Stoffe!
Zum Schutz von Umwelt und Per-
sonen gilt:
Aggregate, die mit gefährlichen
Stoffen in Berührung gekommen
sind, müssen unbedingt vor Wei-
tergabe an eine Werkstatt dekon-
taminiert werden!
Jedem Aggregat, das zur Inspektion, Wartung oder
Reparatur an eine Werkstatt gegeben wird, muss
eine sogenannte Unbedenklichkeitserklärung
beigefügt werden.
Die Unbedenklichkeitserklärung
· findet sich als Vordruck zum Fotokopieren auf
Seite 47,
· ist rechtsverbindlich,
· muss von autorisiertem Fachpersonal ausgefüllt
und unterschrieben werden,
· muss für jedes zugesandte Aggregat ausgestellt
werden (d.h., für jedes Aggregat eine eigene Er-
klärung),
· muss außen an der Verpackung des Aggregats
befestigt werden,
· sollte vor dem Versand zusätzlich als Kopie z.B.
per Fax an die ausführende Werkstatt geschickt
werden.
Dies dient dazu, sicherzustellen,
· dass das Aggregat nicht mit gefährlichen Stoffen
in Berührung gekommen ist,
· dass ein Aggregat, das mit gefährlichen Stoffen
in Berührung gekommen ist, ausreichend dekon-
taminiert wurde,
· dass das Inspektions-, Wartungs- oder Repara-
turpersonal ggf. die erforderlichen Schutzmaß-
nahmen ergreifen kann.
Die Inspektion / Wartung / Reparatur
des Aggregats in der Werkstatt wird
erst begonnen,
wenn auch die Unbedenklichkeitser-
klärung vorliegt!
Falls die Unbedenklichkeitserklärung
nicht mitgeliefert wird,
kann es daher zu Terminverzöge-
rungen kommen!
38 / 48
© Gardner Denver Deutschland GmbH
Tel. 071 918 60 60, Mail: v-g@prematic.ch
} WARNUNG
ACHTUNG