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Transport Und Aufbewahrung; Garantiebedingungen - Planar 2D-24 Bedienungsanleitung

Standheizungsanlagen
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12. Transport und Aufbewahrung

12.1 Die Standheizungen stellen beim Transport keine Gefahr dar und können mit jedem
Transportmittel transportiert werden (einschließlich Flug- und Bahntransport), die den Schutz der
eingepackten Produkte gegen atmosphärischen Niederschlägen und Klimafaktoren in Einklang mit der
Norm sicherstellen, und zwar gemäß den Bedingungen der Staatsnorm 5 GOST 15150-69, und vor
mechanischen Einflüssen gemäß der Kategorie С GOST 23216-78.
12.2 Die Bedingungen des Transports und der Lagerung (Aufbewahrung) der Standheizung, was die
Klimaeinflüsse anbelangt, müssen den Bedingungen für die Lagerung entsprechen, die durch die Norm 2
GOST 15150-69 festgelegt sind.
12.3 Der Zeitraum der Lagerung der Standheizungen in der Verpackung des Produktionswerks beträgt
24 Monate.

13. Garantiebedingungen

13.1 Die Garantiezeit für den Betrieb des Produkts endet bei Erfüllung einer der folgenden
Bedingungen:
- Die Betriebsdauer erreichte 18 Monate ab dem Tag des Verkaufs des Produkts;
- Das Produkt schöpfte die garantierte Lebensdauer aus, die 1000 Stunden beträgt;
- Die Anzahl der gefahrenen Kilometer des Automobils mit dem installierten Produkt erreichte
50.000.
13.2 Die festgelegte Benutzungsdauer der Standheizung beträgt 3000 Stunden.
13.3 In dem Fall, dass der Stempel der Organisation mit Aufführung des Verkaufsdatums fehlt,
beginnt die Garantiezeit ab dem Produktionsdatum der Standheizung zu laufen.
13.4 Der Hersteller akzeptiert keine Reklamationen, die sich auf die Unvollständigkeit und eine
mechanische Beschädigung der Standheizung beziehen, die nach ihrem Verkauf entstanden sind.
13.5 Der Hersteller garantiert die standardgemäße Tätigkeit seines Produkts unter der Bedingung,
dass der Verbraucher alle Vorschriften für den Betrieb, den Transport und die Lagerung einhalten wird, so
wie sie in dieser Anleitung aufgeführt sind. Wenn ein Fehler während der Dauer der Garantiezeit
festgestellt wird, wird er kostenlos beseitigt. Die Montage des Produkts müssen Organisationen
durchführen, die dazu vom Hersteller berechtigt sind. In der Garantieurkunde wird gleichzeitig die Rubrik
„Informationen über die Montage" ausgefüllt.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Mängel, die infolge dessen entstehen:
- Umstände höherer Gewalt, welche sind: Blitzeinschlag, Brand, Überschwemmung, Hochwasser,
unzulässige Spannungsschwankungen, Verkehrsunfall;
- Nichteinhaltung der Vorschriften für den Betrieb, die Lagerung und den Transport;
- Montage, Reparaturen oder Einstellungen, insofern sie von Personen oder Organisationen
durchgeführt wurden, die keine Berechtigung vom Hersteller zur Durchführung der Montage und
Garantiereparaturen haben;
- Versagen
Verbrennungskammer;
- Störungen der Tätigkeit der Elektroanlage des Automobils;
- Reparaturen des Produkts mit eigener Hand oder Benutzung von nicht originalen Ersatzteilen.
der
Tätigkeit
der
Standheizung
aufgrund
einer
Verunreinigung
der
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