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Wittur WSG-SF-Serie Betriebsanleitung Seite 50

Getriebefreie aufzugsmaschinen
Inhaltsverzeichnis

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Getriebefreie Aufzugsmaschinen
WSG-SF
Betriebsanleitung
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Subject to changes without notice !
Anhang zur EU-Baumusterprüfbescheinigung
Nr. EU-BD 1056 vom 11.09.2017
Bedingungen
Vorgenanntes Sicherheitsbauteil stellt nur ein Teil der Schutzeinrichtung für den aufwärtsfahrenden
Fahrkorb gegen Übergeschwindigkeit und gegen unbeabsichtigte Bewegungen des Fahrkorbes
dar. Erst in Kombination mit einem detektierenden und auslösenden Bauteil nach Norm (auch zwei
getrennte Bauteile möglich), welche einer eigenen Baumusterprüfung unterzogen sein müssen,
kann das entstandene System die Vorgaben an eine Schutzeinrichtung erfüllen.
Der Montagebetrieb hat zur Erfüllung des Gesamtkonzeptes an die Schutzeinrichtung für die Auf-
zugsanlage(n) eine Prüfanleitung zu erstellen, der Aufzugsdokumentation beizufügen und eventuell
notwendige Hilfsmittel oder Messgeräte, die eine gefahrlose Prüfung (z. B. bei geschlossenen
Schachttüren) erlauben, bereit zu halten.
Vom Hersteller des gesamten Triebwerkes ist die ausreichende Sicherheit der Verbindung Treib-
scheibe – Welle – Bremsscheibe sowie der Welle selbst rechnerisch nachzuweisen, wenn die
Bremsscheibe nicht direkt Bestandteil der Treibscheibe ist (z.B. angegossen). Die Welle muss
hierbei statisch an zwei Punkten gelagert sein.
Der rechnerische Nachweis ist der technischen Dokumentation des Aufzuges beizufügen.
Die Einstellung des Bremsmoments ist gegen unbefugtes Verstellen zu sichern (z.B. Farbversiege-
lung).
Zur Identifizierung und Information über die prinzipielle Bau- und Wirkungsweise und Abgrenzung
des geprüften und zugelassenen Baumusters ist der EU-Baumusterprüfbescheinigung und deren
Anhang, die Identifikationszeichnung Nr. 5023876 oder 5021979 mit Prüfvermerk vom 11.09.2017
beizufügen.
Die EU-Baumusterprüfbescheinigung darf nur zusammen mit dem dazugehörigen Anhang und der
Liste der autorisierten Hersteller (gemäß Anlage) verwendet werden. Diese Anlage wird ggf. nach
den Angaben des Bescheinigungsinhabers aktualisiert und mit neuem Stand herausgegeben
Hinweise
Im Rahmen dieser Baumusterprüfung wurde festgestellt, dass die Bremseinrichtung redundant
aufgebaut ist und auch die Funktion einer Bremseinrichtung für den Normalbetrieb hat. Sie erfüllt
damit die Voraussetzung, auch als Teil der Schutzeinrichtung für den aufwärtsfahrenden Fahrkorb
gegen Übergeschwindigkeit sowie als Bremselement als Teil der Schutzeinrichtung gegen unbe-
absichtigte Bewegung des Fahrkorbes eingesetzt werden zu können.
Die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Abschnitt 5.9.2.2 der EN 81-20:2014 (D) ist
nicht Bestandteil dieser Baumusterprüfung.
Die Prüfung anderer Anforderungen der Norm, verschleißbedingter Abbau der Bremsmomente
bzw. Bremskräfte wie auch die betriebsbedingte Änderung der Treibfähigkeit sind nicht Bestandteil
dieser Baumusterprüfung.
Diese EU-Baumusterprüfbescheinigung wurde in Anlehnung und / oder auf Basis folgender har-
monisierten Norm(en) erstellt:
 EN 81-20:2014 (D), Punkt 5.6.6.11, 5.6.7.13
 EN 81-50:2014 (D), Punkt 5.7 und 5.8
Bei Änderungen bzw. Ergänzungen der oben genannten Normen bzw. bei Weiterentwicklung des
Standes der Technik wird eine Überarbeitung der EU-Baumusterprüfbescheinigung notwendig.
DE
Code:
GM.8.004284.DE
Datum:
04. Sept 2019
Stand:
0.15
Seite:
50
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