2.7.
Elektrische Sicherheitshinweise und Not-Aus
Bezüglich der Montage, der Inbetriebnahme, der Außerbetriebnahme und der Wartung im
Allgemeinen wird auf die entsprechenden technischen Regelwerke verwiesen. Alle nationalen,
örtlichen oder firmeninternen Normen und Vorschriften, die für den Standort des Gerätes gelten
sind stets zu berücksichtigt und anzuwenden. Beispielsweise regelt die Richtlinie RL 99/92/EG
(ATEX 137) das Errichten und den Betrieb von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten
Bereichen. Weichen Sie im Geltungsbereich nicht von dieser Regel ab.
Honeywell übernimmt keinerlei Verantwortung für die Einhaltung von Bestimmungen und Regeln,
es sei denn die Arbeiten wurden von Honeywell durchgeführt. Wir empfehlen, die entsprechenden
Vorschriften vor der Installation noch einmal durchzugehen.
Insbesondere müssen Normen und Richtlinien zu folgenden Themen unbedingt berücksichtigt
werden:
•
Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche
•
Betrieb von elektrischen Anlagen
•
Prüfung und Instandhaltung elektr. Anlagen in gasexplosionsgefährdeten
Bereichen
•
Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000V –
Prüfungen – Erstprüfungen
•
Betriebssicherheitsverordnung
Zum Schutz von Personal und Geräten muss der Einsatz- und Aufstellungsort über einen
funktionsfähigen effektiven Blitzschutz verfügen.
Das Gerät ist gemäß den Hinweisen im Kapitel "Elektrischer Anschlussplan und Elektro
Schnittstellen" anzuschließen.
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SICHERHEITS- UND WARNHINWEISE
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GasLab Q2