Ordnungsgemäßer Funkbetrieb
Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 wurden die Fernsehkanäle 61 ‐ 63 (790 ‐ 814 MHz) und 67 ‐ 69 (838
‐ 862 MHz) allgemein zugeteilt. Eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist dementsprechend
nicht notwendig. Jeder Nutzer hat dafür eigenverantwortlich Sorge zu tragen, dass er bei der
Produktnutzung nur solche Frequenzen seiner Nutzergruppe wählt, die im freigegebenen Bereich
liegen. Eine Auflistung der nutzbaren Frequenzen finden Sie im Folgenden in dieser Anleitung
Darüber hinaus gilt die Allgemeinzuteilung auch im Frequenzbereich 863 ‐ 865 MHz. Innerhalb dieses
Frequenzbereichs sind keine Frequenzen einzelnen Nutzergruppen zugewiesen. Es kann jede
beliebige Frequenz innerhalb dieses Bereichs genutzt werden.
WICHTIG!
Dieses Gerät kann möglicherweise auf einigen Frequenzen arbeiten, die in Ihrem
Gebiet nicht zugelassen sind. Wenden sie sich bitte an die zuständige Behörde, um
Informationen über zugelassene Frequenzen für drahtlose Mikrophonprodukte in
Ihrem Gebiet zu erhalten.
HINWEIS:
Es ist zu beachten, dass in einigen Gebieten für den Betrieb dieses Geräts u.U. eine
behördliche Zulassung erforderlich ist. Wenden Sie sich bitte an die zuständige
Behörde, um Informationen über mögliche Anforderungen zu erhalten.
Um das Setup zu vereinfachen und gegen Interferenzen zu schützen sind bei jedem System bereits
verschiedene Kanäle vordefiniert. Wenn Sie ein einzelnes System benutzen, müssen Sie die
Frequenzen für gewöhnlich nicht ändern. Wenn Sie mit verschiedenen Receiver/Sender‐Systemen
arbeiten, muss jedes System in einem eigenen Kanal betrieben werden. Es sind bis zu 2 Geräte
gleichzeitig ohne Intermodulationsstörungen betreibbar.
Bedienungsanleitung
Pronomic Funk-Mikrophon-Systeme 101
Version 10/09
Seite 9